Aktuelle Ereignisse online nachlesen
Unerwünschte Telefonanrufe
[Online seit 30.10.2009]
In den letzten Tagen haben mehrere Gastwirtschaften Telefonanrufe erhalten. Die Anrufer wollen den Wirten ein neues Jugendschutzgesetz aufnötigen. Weigert sich der Gastwirt, wird mit der Schließung des Lokals gedroht. Wolfgang Müller vom Ordnungsamt stellt fest: „Unaufgeforderte Telefonwerbung stellt einen Verstoß gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs dar. Die Gemeindeverwaltung hat niemanden beauftragt, die Gastwirte über eine angeblich neue Gesetzeslage zu informieren“. Schließlich kann jedes Lokal das aushangpflichtige Jugendschutzgesetz kostengünstig über den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga erwerben.
Übrigens: Alle Telefonverträge können künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Über dieses Widerrufsrecht muss der Angerufene bei Vertragsabschluss und anschließend schriftlich informiert werden. Die Frist beginnt erst mit der schriftlichen Belehrung.