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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.05.2017

[Online seit 29.05.2017]

Eine frühsommerliche, rasche Sitzung versprach Bürgermeister Stefan Weisbrod den Mitgliedern des Technischen Ausschusses und den wenigen Besuchern bei der Zusammenkunft am frühen Montagabend. Und er hielt Wort. Nach knapp einer halben Stunde war die überschaubare Tagesordnung des öffentlichen Sitzungsteils abgearbeitet.
 
Verkehrsexperten sehen meist keinen Handlungsbedarf
Anfang Dezember war eine Expertengruppe der Polizei, Landratsamt, Straßenmeisterei und Ordnungsbehörden in der Verwaltungsgemeinschaft unterwegs, um diverse Verkehrsprobleme vor Ort zu besprechen. Unter enger Auslegung rechtlicher Vorgaben wurde dabei, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kaum eine aus Reilingen kommende Initiative berücksichtigt. Das Fazit lautete meist: „Kein Handlungsbedarf“. Über die getroffenen Entscheidungen informierte Bürgermeister Stefan Weisbrod.
Angeordnet wurde lediglich ein zeitlich beschränktes Halteverbot auf der gegenüberliegenden Seite des Grundstückes „Von-Drais-Straße 2“ sowie ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen in östlicher Fahrtrichtung der Wilhelmstraße.
Acht weitere Verbesserungsvorschläge wurden dagegen negativ beschieden. Darunter war die Anwohnerinitiative, den Gebrüder-Baer-Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen sowie im Alten Rottweg in Höhe der Carl-Bosch-Straße die Vorfahrtsregelung durch eine Rechts-Vor-Links-Regelung zu ersetzen. Auch diverse, zur Verbesserung der Ausfahrtsituation von Privatgrundstücken gewünschte Halteverbote wurden abgelehnt. Gescheitert ist zudem ein neuerlicher Vorstoß der Verwaltung, die auf 30 Stundenkilometer begrenzte Fahrgeschwindigkeit der Hauptverkehrsachse auf die gesamte Länge der Hockenheimer Straße auszuweiten.
Mit der Antwort kaum zufrieden sein wird auch ein Anwohner der Speyerer Straße, der sich bei der höheren Straßenverkehrsbehörde über die Verkehrssituation seiner Wohnstraße beschwert und ein Tätigwerden von Polizei und Gemeindeverwaltung reklamiert hatte. Er wurde auf die diskutierten Pläne einer unechten Einbahnstraße verwiesen. (siehe https://www.reilingen.de/index.php?id=317&id=317&publish[id]=539665&publish[start]=).
Schließlich gab Bürgermeister Stefan Weisbrod bekannt, dass die kreiseigene Straßenbaubehörde demnächst die Lichtzeichenanlagen an der versetzten Kreuzung zur Landesstraße 723 erneuern werde. Leider sei damit noch kein Ausbau der Abbiegespur verbunden, wozu sich das Land vertraglich verpflichtet habe. „Der jetzige, unbefriedigende Zustand hat keine Zukunft“, unterstrich Weisbrod.

Die Lichtzeichenanlage an der versetzten Straßenkreuzung zur L 723 wird demnächst erneuert
Die Lichtzeichenanlage an der versetzten Straßenkreuzung zur L 723 wird demnächst erneuert

Bürgerversammlung zu Verkehrsthemen im Herbst
Für den Herbst kündigte Bürgermeister Stefan Weisbrod eine Bürgerversammlung an, die sich ausschließlich mit Verkehrsthemen befassen werde. „Uns ist bewusst, dass wir damit keinen Blumentopf gewinnen können“, meinte er in sarkastischem Unterton. Denn meist hätten Vorstöße zur Änderung der individuellen Verkehrssituation wenig Aussicht auf Erfolg. „Wir führen einen Kampf gegen Windmühlen, werden aber nicht nachlassen, unsere Gemeindeinteressen zu wahren“, bekräftigte Weisbrod.
 
Bauflächen in Ortsrandlage nur mit Bebauungsplan
Die geplante Bebauung des Grundstücks Mühlweg 8 mit einem Doppel-, beziehungsweise Einzelhaus ließ schon im Vorfeld einigen Debattierbedarf erkennen. Denn zur effektiveren baulichen Nutzung des trapezförmigen Grundstücks sollte der im Bebauungsplan geforderte 2,50 Meter breite Grünstreifen in Ortsrandlage auf Flächen außerhalb des überplanten Bereichs verlegt werden.
Schon bei Aufruf des Tagesordnungspunktes gab Bürgermeister Stefan Weisbrod allerdings bekannt, dass die Bauvoranfrage kurzfristig zurückgezogen worden sei. Mit der Bauherrschaft habe man sich darauf verständigt, einen Stadtplaner einzubinden, bevor der Gemeinderat über ein mögliches Planungsrecht entscheide. Auch mit der Nachbarschaft gebe es noch Gesprächsbedarf.
 
Ausmaß der Dachgauben begrenzt
Zugestimmt hat der Technische Ausschuss dem Bauvorhaben in der Wilhelmstraße 31. Die geplanten Veränderungen innerhalb des Gebäudes wurden als unproblematisch angesehen. Bei der Gestaltung der Dachgauben gab es einen Konsens mit dem Bauherrn, der aus gestalterischen Gründen die Breite der Dachgauben auf maximal fünfzig Prozent der Trauflänge begrenzen wird.
 
Überschreitung der Baugrenze toleriert
Anstelle eines Gartenhauses möchte ein Bauherr in der Carl-Zeiss-Straße 10 eine baurechtlich verfahrensfreie, mit einem Sonnensegel überdachte Gartenterrasse errichten. Allerdings überbaut er damit eine nach dem Bebauungsplan eigentlich frei zu haltende Fläche. Die mit knapp 14 Quadratmeter als geringfügig einzustufende Überschreitung des ausgewiesenen Baufensters wurde vom Technischen Ausschuss toleriert und dem Befreiungsantrag einstimmig entsprochen.
Bericht und Bild: jd

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