Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Wohnen, Umziehen und Residenzpflicht

[Online seit 18.07.2016]

Regelungen für Asylbewerber
Immer wieder wird die Gemeindeverwaltung von Anwohnern gefragt, warum Flüchtlinge, die sich gut integriert haben, umziehen müssen. Manchmal selbst innerhalb von Reilingen. Dies ist in den Verwaltungsabläufen begründet.
Das Aufnahmesystem für Asylbewerber ist in Baden-Württemberg dreistufig geregelt. Es wird zwischen der Erstunterbringung, der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung unterschieden.
Erstaufnahme

Direkt nach der Ankunft erfolgt die Unterbringung in den Aufnahmestellen des Landes. Diese sind in unserer Region beispielsweise in Mannheim, Karlsruhe oder Heidelberg. Dort erfolgen Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung und Gesundheitsuntersuchung. Nach maximal 6 Monaten erfolgt die Weiterverteilung in die Stadt- und Landkreise zur vorläufigen Unterbringung.
Vorläufige Unterbringung

Dafür ist ausschließlich der Rhein-Neckar-Kreis als Untere Aufnahmebehörde zuständig. Dann stellen die Flüchtlinge einen Asylantrag.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat zur Unterbringung u.a. Gebäude in der Hockenheimer Straße, Carl-Bosch-Straße, Schloßmühle und Sauerbruchstraße angemietet. Die vorläufige Unterbringung kann bis zu 24 Monate dauern.
Nach Abschluss des Asylverfahrens müssen die Personen die vorläufige Unterbringung des Landratsamts verlassen. Wer keine Wohnung findet, wird einer Gemeinde in der Anschlussunterbringung zugeteilt. Auch Asylsuchende, die 24 Monate in der vorläufigen Unterbringung leben und deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, kommen zwingend in diese Anschlussunterbringung.
Anschlussunterbringung

Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeindeverwaltung für die Asylbewerber und anerkannten Flüchtlinge zuständig. Vorher wird sie weder beteiligt noch gibt es die Möglichkeit zu Mitsprache oder Einwirkung.
Dadurch kann es geschehen, dass Menschen nicht nur innerhalb unserer Gemeinde umziehen müssen, sondern unter Umständen auch in einen anderen Teil des Rhein-Neckar-Kreises. Im Idealfall können die Betroffenen in der Gemeinde wohnen bleiben, in der sie bislang untergebracht waren, zur Schule oder in den Verein gegangen sind und Kontakte geknüpft haben.
Vor wenigen Tagen hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis veranlasst, dass die gambianischen Flüchtlinge, die bisher in der Schloßmühle untergebracht waren, ihr Haus räumen und zur Anschlussunterbringung in den Alten Rottweg umziehen mussten. „Wir sind froh, dass unsere gambianischen Freunde in ihrer Gemeinde Reilingen bleiben können“, betont Bürgermeister Stefan Weisbrod: „Sie haben sich gut integriert und bereichern nicht nur den SC 08, sondern unsere gesamte Dorfgemeinschaft.“
Eine ausführliche Beschreibung der Zuständigkeiten und Abläufe finden Sie unter www.reilingen.de/2320_DEU_WWW.php?amp;publish[id]=407770.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008