Die Gemeinde informiert
Soforthilfeprogramm für Sportvereine und Sportfachverbände
[Online seit 06.11.2020]
Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.
Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Fachverbände, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht bzw. bestand.
https://www.badischer-sportbund.de/service/infoseite-zur-corona-krise/
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/