Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Kreistagswahl 2024

[Online seit 28.02.2024]

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wird der 11. Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises gewählt. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierzu in 16 Wahlkreise eingeteilt. 88 Kreisrätinnen und Kreisräte sind nominell zu wählen; mit Ausgleichssitzen ist zu rechnen. Vorsitzender des Kreiswahlausschusses ist Landrat Stefan Dallinger.
 
Das für die Kreistagswahl zuständige Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat heute, Donnerstag, 22. Februar 2024, die Kreistagswahl 2024 auf der Homepage des Kreises öffentlich bekanntgemacht. Ab morgen, Freitag, 23. Februar 2024, können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kommunalrechtsamt, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg, die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen schriftlich eingereicht werden. Spätestens am 28. März 2024, 18:00 Uhr, müssen die Wahlvorschläge dem Kommunalrechtsamt vorliegen.
 
Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt. Wahlberechtigt – und auch wählbar – sind Deutsche bzw. Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen.
 
Der Weg in den Kreistag führt üblicherweise über Parteien und Wählervereinigungen, die in einem demokratischen Verfahren die Bewerberinnen und Bewerber nominieren. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Es gibt die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Die Stimmenzahl der Wahlkreise ist innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises entsprechend der jeweils zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte unterschiedlich.
 
Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung zu finden.
 
Informationen rund um die Kreistagswahl gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008