Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Die Reisezeit beginnt wieder

[Online seit 13.02.2024]

Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Urlaub Ihre Ausweisdokumente – Terminvereinbarung beachten!
Die Reisezeit steht bald wieder vor der Tür. Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 3 bis 4 Wochen liegt. Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.
Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses bringen Sie bitte Folgendes mit: 

  • Ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis und Reisepass, das nicht älter als 1-2 Jahre sein darf
  • Den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten und der Fingerabdruck notwendig ist
  • Eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig.
  • Wenn der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis nicht von der Gemeinde Reilingen ausgestellt wurde, benötigen wir bei der Beantragung eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde.

 
Da das Bürgerbüro von Montag bis Mittwoch und Freitag mit Terminen arbeitet, ist eine vorherige telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung notwendig. Donnerstags können Sie ohne Termin vorbeikommen, hier kann es dann aber zu längeren Wartezeiten kommen.
 
Sie erreichen das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06205/9520 oder 952-108 oder unter der E-Mail-Adresse: post@Reilingen.de.
 
Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen können Sie dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abrufen. Wir weisen gleichwohl nachdrücklich darauf hin, dass vonseiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumerfordernisse etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. 
Wir bedanken uns für die Beachtung und wünschen Ihnen eine schöne Urlaubszeit!

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008