Die Gemeinde informiert
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. April 2024
[Online seit 23.04.2024]
Alle Besucherplätze waren bei der jüngsten, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am frühen Montagabend in der Aula der Schiller-Gemeinschaftsschule besetzt. Rund 30 Bürger/innen verfolgten aufmerksam die rund zweistündige Debatte am Ratstisch. Ging es doch um so bedeutungsvolle kommunale Angelegenheiten, wie die weitere Entwicklung des Archäologieparks Burg Wersau, um einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit von Verkäufer und Käufer von Gewerbegrundstücken, um eine weitere, alternative Bestattungsform durch Urnenstelen, sowie um neu aufzunehmende Kredite zur Finanzierung von rentierlichen Investitionen. Für den guten Ton sorgte am Mischpult der scheidende Schulhausmeister Wolfgang Laier gemeinsam mit seinem Nachfolger Dieter Werner. Bürgermeister Stefan Weisbrod dankte für die treuen Dienste und wünschte für den nahenden Ruhestand das Allerbeste, dem neuen Schulhausmeister viel Freude in neuer Funktion.
Mit besonderem Vorkaufsrecht die Entwicklung der Gewerbegebiete steuern
Mit einem einstimmigen Votum hat der Gemeinderat beschlossen, für die Gewerbegebiete „Hägebüch I und II“ ein besonderes Vorkaufsrecht anzuordnen. Damit soll unerwünschten, zweckwidrigen Nutzungsentwicklungen begegnet werden. Das hierzu nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 25 BauGB) erlassene Satzungsrecht tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Als Planungsträger müsse die Gemeinde die Nutzungsentwicklung im Gewerbegebiet im Auge behalten, führte Bürgermeister Stefan Weisbrod dazu vorausgehend aus. Das geltende Planungsrecht reiche bis in die 1960er Jahre zurück, sei von der Zeit überholt und der Generationenwechsel im Gewerbegebiet in vollem Gange. Der „Lebenslauf“ der Gewerbegrundstücke habe teilweise schon Zweit- und Dritteigentümer gesehen. Zweckwidrige und zweckfremde Entwicklungen hätten sich eingestellt, was zwingend eine Nachsteuerung erfordere.
Die Gewerbegebiete „Hägebüch I und II“ umfassen rund 18 Hektar. Die ausgewiesenen gewerblichen Nutzflächen sind nach Feststellung der Verwaltung zum großen Teil bereits verbaut, rund 7.000 Quadratmeter als Grünflächen ausgewiesen oder noch unbebaut. Allein 5.000 Quadratmeter Fläche umfassen die Grundstücke, auf denen sich Gebäude und Container für die Erstaufnahme von Flüchtlingen befinden. Etwa zehn Grundstücke werden nur noch zu Wohnzwecken genutzt. Sämtliche Gewerbeflächen sind in Privateigentum.
Grundsätzlich gehe es auch darum, so Bürgermeister Stefan Weisbrod, die bestehenden Gewerbegebiete nach zu verdichten und die Nutzungseffektivität zu optimieren, bevor neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Der Bedarf sei unverändert hoch. Auf der Suche nach Erweiterungsmöglichkeiten wären auch bereits ansässige Unternehmen, die ihren Standort und Gewerbeadresse weiterhin attraktiv halten wollen. Mit einem besonderen Vorkaufsrecht werde der Gemeinde die Option eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen in bestehende Kaufverträge einzutreten und mit einer gezielten, an städtebaulichen Interessen orientierten Bodenvorratspolitik die Vorgaben der Bauleitplanung zu sichern, und zugleich Einfluss auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu nehmen.
„Schlichtes“ Empfangsgebäude für den Archäologiepark Burg Wersau
Mehrheitlich (10 Ja, 5 Nein-Stimmen) wurde im Ratsgremium unter dem Applaus des Publikums entschieden, die Genehmigungsplanung für eine notwendige Infrastruktur des Archäologieparks Burg Wersau in Auftrag zu geben, und zwar in Form eines „schlichten“ Empfangsgebäudes mit sanitären Anlagen und Lagerräumen. Zugleich erhielt die Verwaltung den Auftrag, Förderzuschüsse zu generieren.
Vor 17 Jahren war das kulturhistorisch bedeutsame Areal von der Gemeinde für 700.000 Euro erworben worden. Dem Arbeitskreis Burg Wersau, der das Terrain archäologisch erkundet, ist es bekanntermaßen ein vordringliches Anliegen, dort einen Archäologiepark anzulegen. Die langfristige Inwertsetzung des Standorts der ehemaligen Burg Wersau als Stätte des historischen und kulturellen Erbes, ermöglicht ein mit dem Heidelberg Center for Cultural Heritage (HCCH), einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Ruprecht-Karls-Universität, geschlossener Kooperationsvertrag. Ziel ist es, das ehemalige Burgareal unter Aufsicht des Landesamtes für Denkmalpflege weiter archäologisch zu erforschen. Ebenso soll das Gelände umgestaltet und der Grabungsbereich didaktisch präsentiert werden können. Woran es bisher fehlt, sind erste Infrastruktureinrichtungen im einfachsten Standard, also eine Empfangseinrichtung für die Besucher, sanitäre Anlagen und Lagerräume für die Fundstücke.
Die vom AK Wersau entwickelte Konzeption für einen Archäologiepark beinhaltet weiter, die Wegeführung für die Besucher zu verdeutlichen, wobei die notwendigen Tiefbaumaßnahmen voraussichtliche Kosten von 20.000 Euro entstehen lassen. Auch die wissenschaftliche Begleitung der archäologischen Grabungen wäre bei einem fortgesetzten Betrieb mit jährlich 25.000 Euro zu vergüten. Weitere Kosten könnten anfallen, wenn Ausstellungsräumlichkeiten erstellt werden, was jedoch erst im weiteren Projektverlauf als leist- und finanzierbar angesehen wird.
Nach 56 Gremiensitzungen im Verlauf von drei Gemeinderatsperioden „fleht der Sachverhalt geradezu nach einer Entscheidung“, appellierte Bürgermeister Stefan Weisbrod an den Gemeinderat. Er erinnerte an ein im Frühjahr 2023 geführtes Arbeitsgespräch mit den Akteuren der Gemeinderatsfraktionen, des Arbeitskreises Burg Wersau, der Uni Heidelberg und Architekt Eberhard Vögele, wo es um die Schaffung einer Infrastruktur im einfachsten Standard für das 9.400 Quadratmeter große Areal gegangen sei. Die favorisierte „kleine Lösung“ beinhaltet den Bau eines eingeschossigen Gebäudes im Eingangsbereich mit 81 Quadratmeter Grundfläche und angegliedertem Unterstand. Der größte Raum mit Rezeptionstheke und Kasse bietet Platz für Besuchergruppen (10 Personen am Tisch oder 20 Personen stehend). Das Gebäude beinhaltet weiter Sanitärräume, Personalzimmer mit Garderobe und Schließschränken, sowie eine Teeküche. Die Überdachung ist für 20 Personen ausgelegt. Dem Empfangsbereich vorgelagert ist ein Eingangs- und Abschlussplatz. Eine Kostenschätzung des Planers aus dem Jahr 2021 gehe, so Weisbrod, noch von 370.000 Euro aus. Mittlerweile müsste aber mit rund 400.000 Euro gerechnet werden, unabhängig von der Art der Ausführung in Massivbauweise, Holzrahmenbau oder Modulbauweise. Wie Weisbrod betonte, gehe es augenblicklich noch nicht um eine Baufreigabe, sondern um einen genehmigungsfähigen Plan, mit dem Fördermittel eingeworben werden können. Ohne Willensbildung im Gemeinderat seien keine belastbaren Förderzusagen zu erhalten.
„Dinge möglich machen, nicht kulturhistorisches verhindern“
Von einem richtungsweisenden Beschluss für die Zukunft des Archäologieparks sprach Sabine Petzold (Freie Wähler). Sie erinnerte an mehrere, vom Gemeinderat mitgetragene Haushaltsanträge ihrer Fraktion und zollte dem AK Burg Wersau Respekt für das jahrelange Durchhalten. Viele gute Gründe sprächen für das Bauprojekt, insbesondere die Bereitstellung von sanitären Anlagen. Es könne nicht sein, dass Besucher der Anlage die mehrere hundert Meter entfernte Toilettenanlage des Friedhofs nutzen müssten. Dem Bau des Empfangsgebäudes stimmte Petzold zu, nicht ohne den Zusatz: „Sobald wie möglich“. Peter Künzler (Freie Wähler) warb ebenfalls dafür, die gebotenen kulturellen und historischen Möglichkeiten zu nutzen.
Auf seit 17 Jahren versäumte Chancen und Gelegenheiten verwies Dieter Rösch (SPD). „Das Thema hätte man früher und schneller lösen können, vor allem unter einer ganz anderen Haushaltssituation“. Noch immer sei für ihn das Projekt eine Herzensangelegenheit, dessen Verwirklichung aber aktuell unter absolut schlechten finanziellen Vorzeichen stehe, denn die Realisierung des Archäologieparks falle auf die Gemeinde zurück, der Verein allein sei dazu nicht in der Lage. Es sei zu erwarten, dass die für das Projekt aufzubringenden Summen an anderer Stelle fehlen werden. Rösch stellte heraus, dass der Gemeinderat dem Wohl der gesamten Gemeinde verpflichtet sei. Die ambivalente Entscheidung erfordere daher ein sehr sorgfältiges Abwägen, was in einem uneinheitlichen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum Ausdruck komme.
Das Dilemma machte auch Peter Kneis (CDU) zu schaffen. Gerne würde er dem Wunsch des Vereins folgen und das Gebäude bauen. Aber die Kostenschätzung für den Empfangsbereich sei bereits drei Jahre alt und einige Kostenpositionen nicht enthalten, der Haushalt aktuell im Minus und mit hohen Krediten belastet. Nach einem genehmigungsfähigen Bauantrag gebe es wohl auch ohne Zuschüsse kein Zurück mehr, schwant Kneis, der von einer großen Bürde für den neuen Gemeinderat sprach. Sinnvoller sei es daher aus seiner Sicht, in die Zukunft der Gemeinde statt in ihre Vergangenheit zu investieren. Seine Fraktion habe kontrovers diskutiert und werde nicht einheitlich abstimmen. Fraktionskollegin Agnés Thuault-Pfahler sprach sich dafür aus, nicht allein in Straßen, sondern auch in den Erhalt von Kulturstätten zu investieren.
Simon Schell (Grüne) war sich gewiss, dass die Entscheidung niemandem am Ratstisch leicht falle. Die historische Bedeutung des Areals sei unbestritten und das seitherige Engagement des AK Wersau überaus lobenswert. Nun sei es an der Zeit, den Weg für den Bau eines kleinen Empfangsgebäudes frei zu machen. Die Fläche sei in Gemeindeeigentum und Haushaltsmittel ständen für den „Grundstein“ des Archäologieparks zur Verfügung, weshalb man dem Projekt zustimmen werde.
Ein klares „Nein“ kam von Peter Schell (FDP), da ein schlüssiges Gesamtkonzept nicht vorliege, wozu auch eine vollständige Kostenübersicht gehöre. Die Gemeinde habe in dieses Projekt seither schon rund eine Mio Euro „versenkt“, nun sollten weitere 400.000 Euro folgen. Wenn einmal der Anfang gemacht sei, müsse man stets auch das Ende vor Augen haben, argumentierte er. Zu dem erwarteten Zustrom der Besucher auf der Anlage werde es nicht kommen, zeigte sich Schell überzeugt. „Die Burg Wersau ist nicht Versailles“. Auch stehe fest, dass die archäologischen Grabstellen nach Auswertung der Funde wieder geschlossen werden müssen.
Das ehrenamtliche Engagement des AK Wersau sei durchaus zu würdigen, so Dr. Stefan Reschke (FDP), wie bei vielen anderen Vereinen auch. Angesichts schrumpfender Haushalte von Bund und Land sehe er jedoch kaum Chancen auf Zuschüsse, und mit Blick auf die kommunale Haushaltslage keine überzeugenden Argumente, eine derartige Ausgabe den Bürgern zu erklären. Reilingen habe nicht den Bekanntheitsgrad wie andere, bedeutendere historische Stätten im Land. Daher sei es besser, einen Schlussstrich zu ziehen, bevor die Gemeinde zu einem weiteren Eintrag im „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler komme. Ehe dem neuen Gemeinderat mit einem positiven Beschluss ein „ordentlicher Rucksack“ aufgebürdet werde, so Dr. Reschke, halte er einen Bürgerentscheid für angebracht.
Bürgermeister Stefan Weisbrod verwies in seiner Antwort auf die Verantwortlichkeit des von der Bürgerschaft gewählten Gemeinderates und wehrte sich gegen eine allzu pessimistische Darstellung der Gemeindefinanzen: „Wir sind Optimisten, beauftragt, Dinge möglich zu machen, nicht kulturhistorisches zu verhindern.“ Die ausgedehnte Debatte wertete er, unabhängig von ihrem Ausgang, als ein „Lehrstück gelebter Demokratie“.
Dorfgemeinschaftshaus in das Sanierungsgebiet „Ortskern Reilingen III“ einbezogen
Vor neun Jahren wurde die Gemeinde in das Bund-Länder-Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Der durch mehrere Aufstockungsanträge erhöhte Förderrahmen liegt aktuell bei 2,833 Mio Euro. Darin enthalten ist ein 40%iger Komplementäranteil der Gemeinde. Das bislang bis 30. April 2026 befristete Sanierungsverfahren wird zwischenzeitlich im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ geführt. Angestrebt wird es von der Gemeinde, den Durchführungszeitraum bis etwa Mitte 2030 zu verlängern.
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Gemeinderat jetzt den Sanierungsbereich „Ortskern Reilingen III“ auf das Areal des Dorfgemeinschaftshauses in der Hauptstraße 1 erstreckt und die veränderte Abgrenzung per Satzung förmlich festgelegt.
Einschlägige Gutachten belegen erhebliche bauliche Mängel an der historischen, unter Denkmalschutz stehenden Gebäudesubstanz, führte Bürgermeister Stefan Weisbrod als Beweggrund an. Deren Behebung sei auf überschlägig drei Mio Euro veranschlagt, „was die Leistungsfähigkeit unseres kommunalen Haushalts übersteigt“. Derartige Investitionen ließen sich nur mit allgemeinen Fördergeldern und spezifischen Sanierungszuschüssen bewältigen, weshalb die Gemeinde weitere Aufstockungsanträge für das Bund-Länder-Sanierungsprogramm auf den Weg bringen werde. Mit der räumlichen Erweiterung des Sanierungsgebiets habe man dazu die Voraussetzung geschaffen. Fördergegenstand könne jedoch allein die Instandsetzung der Gemeinbedarfsflächen (Heimatmuseum) sein, ausgeschlossen seien Gaststätte, Küche und gastronomische Nebenräume. Bereits verfügen könne die Gemeinde über zugesagte 415.000 Euro an Fördermitteln aus dem Ausgleichstock.
Beisetzung in Urnenstelen als weitere Alternative
Bei drei Gegenstimmen hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, im Grabfeld 9, am seitlichen Eingangsbereich zum Heidelberger Weg gelegen, zunächst zwei Urnenstelen aufstellen zu lassen. Über Details zur Materialauswahl soll im Technischen Ausschuss nochmals beraten werden.
Die Kreuz-Ensembles enthalten insgesamt 28 Kammern. In jede Kammer passen maximal drei Aschkapseln oder zwei Schmuckurnen. Die Stelen sollen in einem Rotton, ähnlich der nahe liegenden Friedhofsmauer ausgeführt werden und eine helle Verschlussplatte aus Naturstein erhalten. Bei Bedarf ist eine Erweiterung der Anlage möglich.
Berücksichtigt wurde die als wirtschaftlich eingestufte Offerte der Iffezheimer Kronimus AG. Die georderten Stelen kommen auf rund 30.000 Euro. Wegebau und Fundamentarbeiten übernimmt der kommunale Bauhof. Damit die neue Bestattungsart angeboten werden kann, muss noch eine Gebührenkalkulation erfolgen und die Friedhofssatzung angepasst werden.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich der Technische Ausschuss bereits mit der Thematik auseinander gesetzt und sich für die Errichtung eines Kolumbariums ausgesprochen. Nicht ganz unumstritten, merkte Bürgermeister Stefan Weisbrod an. Denn schon im Vorfeld hätten sich die auf dem Friedhof tätigen örtlichen Unternehmer, wie Steinmetz, Gärtner und Bestatter, gegen ein derartiges Angebot ausgesprochen und einen tatsächlichen Bedarf in Frage gestellt. Doch der Trend sei eindeutig. Mittlerweile würden sich zwei Drittel der Angehörigen für eine Urnenbestattung entscheiden, wofür Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber oder anonyme Urnengräber vorgehalten werden. Als weitere Bestattungsmöglichkeit folge jetzt ein Kolumbarium.
Sabine Petzold (Freie Wähler) sah es an der Zeit, dass dem Willen der Hinterbliebenen entsprochen und die preiswerte Bestattungsvariante angeboten werde. Peter Kneis (CDU) regte eine Ausführung der Stelen in Naturstein an, was die Anschaffungskosten um bis zu 20.000 Euro verteuern kann, machte Bürgermeister Stefan Weisbrod bewusst. „Es steht uns nicht zu, zu beurteilen, wie die Leute ihre Angehörigen beerdigen wollen“, befand Dieter Rösch (SPD). Erfreulich sei, dass der Bauhof sich hier einbringen werde und der Gemeinde bares Geld spare. Auch Simon Schell (Grüne) setzte sich dafür ein, die Neuerung einzuführen. Immerhin entfalle für die Angehörigen der Pflegeaufwand.
Neue Schulden zur Finanzierung „rentierlicher“ Investitionen
Vornehmlich der Finanzierung „rentierlicher“ Investitionen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen auf den Dächern kommunaler Gebäude oder Abwasserbauwerken und Wasserverteilungsanlagen, soll nach einer Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod eine kommunale Kreditaufnahme von 2,5 Mio Euro dienen. Den Kreditvertrag hat Weisbrod in eigener Zuständigkeit bereits mit der Stuttgarter Landesbank Baden-Württemberg geschlossen. Das Institut bietet die wirtschaftlichsten Konditionen. Laufzeit und Zinsbindung betragen 30 Jahre, die nominale Verzinsung liegt bei 3,387 Prozent.
Die Ermächtigung zur Kreditaufnahme ergibt sich aus dem Haushalt 2024, wo zur Finanzierung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 6,09 Mio Euro eingeplant sind. Mit Übertrag der Kreditermächtigung aus 2023 können weitere 1,94 Mio Euro in Anspruch genommen werden.
Trägerdarlehen für die Eigenbetriebe
Die Gemeinde gewährt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung zum 02. Mai ein tilgungsfreies Trägerdarlehen in Höhe von 183.000 Euro. Die Liquiditätslage des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung verbessert ein kommunales Finanzierungsdarlehen über 1,1 Mio Euro. In beiden Fällen handelt es sich um vom Gemeinderat bestätigte, finanzielle Transaktionen, mit denen die geplanten Investitionen in Wasserverteilungs- und Abwasseranlagen ermöglicht werden sollen. Die Verzinsung liegt bei 3,5 Prozent und beschert der Gemeindekasse einen jährlichen Ertrag von knapp 45.000 Euro.
Liquidität der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft verbessert
Um die Finanzierungsstruktur der KWG Reilingen mbH zu verbessern, werden der Kapitalrücklage zweckgebunden für das Bauvorhaben Graf-Zeppelin-Straße 18/20 insgesamt 765.000 Euro zugeführt, was 20 Prozent der Projektkosten von 3,82 Mio Euro entspricht. Damit wird die Tochtergesellschaft der Gemeinde in die Lage versetzt, für das Wohnungsbauprojekt einen Kostenzuschuss aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm zu erhalten. Zugleich gewährt die Gemeinde für dieses Bauvorhaben ein Finanzierungsdarlehen in Höhe von 1,341 Mio Euro. Die Verzinsung liegt bei 3,5 Prozent und die Tilgung bei 2,5 Prozent. Zins- und Tilgungsraten sind vierteljährlich, erstmals zum 15. Januar 2025 fällig.
Darüber hinaus greift die Gemeinde der KWG mit einem Investitionskredit von 518.000 Euro für die Errichtung von Photovoltaikanlagen unter die Arme. Das Darlehen wird mit 3,5 Prozent verzinst und ist mit 5,0 Prozent zu tilgen. Die Zinsbindungsdauer liegt bei 20 Jahren. Die mit dem Kommunalrechtsamt abgestimmte, finanzielle Transaktion ist nach Angaben der Kämmerei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen genehmigt.
Informationen aus dem Rathaus
Von Bürgermeister Stefan Weisbrod war zu erfahren, dass die Vollsperrung der Kirchenstraße zwischen Alte Friedhof- und Wilhelmstraße wegen eines Gebäudeabbruchs kurzfristig notwendig wurde. Bis Ende der dritten Aprilwoche soll zumindest eine Fahrbahn wieder geöffnet werden können.
Nach einer weiteren Information kann in der kommunalen Kindertagesstätte „Haus der kleinen Hasen“ eine personell bedingte, vorübergehende Schließung der Gruppe „Wüstenhasen“ ab Dienstag wieder aufgehoben werden.
Der Gemeinderat hat das Wort
Zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils nutzte der Gemeinderat sein in der Gemeindeordnung verbrieftes Recht, mündliche Anfragen zu einzelnen Gemeindeangelegenheiten zu stellen.
Agnés Thuault-Pfahler (CDU) wollte wissen, ob ein nahe dem Franz-Riegler-Platz aufgestellter Snack-Automat genehmigungsfrei ist. Peter Künzler (Freie Wähler) erkundigte sich nach der Behebung des Glasfaserschadens in der Ziegelstraße, sowie nach dem Planungsfortschritt der Windkraftanlagen in der Lußhardt. Simon Schell (Grüne) war es ein Anliegen, den am Ende der Siemensstraße Ecke Daimlerstraße deponierten Bauschutt zeitnah wieder abzuräumen.
Sabine Petzold (Freie Wähler) interessierte sich für die Reaktion der Anwohner bei der Vorstellung des Parkraumkonzepts für die Wilhelmstraße und regte an, die Konzeption auf der Gemeinde-Homepage öffentlich zu machen. Bürgermeister Stefan Weisbrod berichtete von einer turbulenten Diskussion. Die Verwaltung werde weitere Kompromisse suchen. Aber, „egal, wie wir es machen, es wird stets die falsche Entscheidung sein“. (jd)
Fotos/Pläne: jd (1), SO.LE (1), Kronimus (1), LUBW (1), Büro Vögele (1), Gemeinde (1)
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/