Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Turnusmäßiger Zähleraustausch in über 500 Haushalten

[Online seit 16.04.2018]

So sollte idealerweise eine Wasserentnahmestelle aussehen.
So sollte idealerweise eine Wasserentnahmestelle aussehen.

Wasser-Entnahmestellen entsprechen nicht immer gängigen Normvorgaben und Regelwerken
 
Bei der Wasserversorgung  hat sich die Gemeinde Reilingen die Dienste eines starken Partners gesichert. Seit Jahresbeginn verantworten die Stadtwerke Hockenheim Betrieb, Inspektion und Wartung des Reilinger Wassernetzes.  Zum Aufgabenumfang gehört auch der  turnusmäßige, alle sechs Jahre fällige Wechsel der Kaltwasserzähler. So will es das deutsche Eichrecht. In über 500 Haushalten wird im Jahresverlauf ein Zähleraustausch fällig. Diese Leistung ist kostenlos und in der Grundgebühr bereits einkalkuliert.
Der Besuch der Stadtwerke-Mitarbeiter kommt aber nicht überall gut an. Das belegen die häufig bei der Gemeindeverwaltung eingehenden Bürgerbeschwerden. Denn bei durchschnittlich jeder dritten Abnahmestelle werden technische Mängel am Hausanschluss beziehungsweise der Kundeninstallation festgestellt, deren Behebung im Einzelfall auf mehrere hundert Euro kommen kann. Dafür haben die Verbraucher oft kein Verständnis. Gehen sie doch davon aus, dass ihre technische Ausstattung in einwandfreiem Zustand und seit Jahren unbeanstandet geblieben ist.
 
Jede dritte Kundeninstallation mit Mängeln
 
Zumeist wird das Fehlen eines Rückflussverhinderers beanstandet, der das öffentliche Verteilernetz vor schädlichen Einflüssen schützt. Auf der Mängelanzeige genannt werden zudem nicht vorhandene Wasserzählerplatten, die einen spannungsfreien Ein- und Ausbau des Wasserzählers sicherstellen.  Als notwendig angesehen wird oft auch ein Anlagenumbau von senkrecht auf waagrecht, der mittlerweile in den Städten und Gemeinden Standard ist. Das ist auch der Fall, wenn der Wasserzähler zu groß dimensioniert wurde. Ein notwendiger Umbau von senkrecht auf waagrecht muss nicht zwingend sofort erfolgen. Hier wird eine Übergangsfrist von sechs Jahren eingeräumt, vorausgesetzt, die Anlage ist ansonsten komplett mängelfrei.  Für bestehende Anlagen ist im Übrigen der empfohlene Einbau von Wasserfiltern nicht verpflichtend.
Mängel zwischen der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes bis zur Hauptabsperrvorrichtung werden von den Stadtwerken auf Kosten des Grundstückseigentümers behoben. Um die im weiteren Leitungsverlauf festgestellten Anstände muss sich der Hausherr selbst kümmern und ein Installationsunternehmen seiner Wahl beauftragen.
 
Technische Ausstattung sukzessive anpassen
 
Stadtwerke-Leiter Erhard Metzler sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den vermehrten Anständen und dem Wechsel der Verantwortlichkeiten. „Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und unterliegt deshalb zurecht höchsten Qualitätsanforderungen“, erklärt er. Garantiert würden diese durch ein konsequent und kontinuierlich fortentwickeltes technisches Regelwerk des Deutschen Vereins für das Gas- und Wasserfach (DVGW) und ergänzenden DIN-Normen. „Allein diese sind Grundlage für unser tägliches Handeln und  bieten uns die notwendige Handlungs- und Rechtssicherheit“, betont Erhard Metzler. Ziel sei es, auch in Reilingen den gleichwertig hohen Qualitätsstandard zu erhalten, wie das seither schon in anderen Städten und Gemeinden der Fall ist. Deshalb könne auf eine sukzessive Anpassung der technischen Ausstattung der Entnahmestellen in den Reilinger Haushalten nicht verzichtet werden.
Eine Neuerung gibt es Übrigens auch für die Gartenbesitzer, die mit einem Nebenzähler den Wasserverbrauch für die Gartenbewässerung erfassen. Sie müssen den mit Ablauf der Eichzeit fälligen Zähleraustausch künftig auf eigene Rechnung veranlassen und die technischen Daten an die Reilinger Gemeindeverwaltung (Rathaus, Zimmer 105) mitteilen. Erfasst werden die Verbrauchswerte zusammen mit den Ergebnissen des Hauptzählers. (jd)
 
Foto: Stadtwerke Hockenheim
 
Konzessionierte Wasser-Installationsbetriebe in Reilingen
 
Beichel Frank, Speyerer Straße 60, Ruf 06205/922190
Bühler Werner, Siemensstraße 9, Ruf 06205/5210
Krämer Matthias, Scheffelstraße 15, Ruf 0174/9472639
Schifferdecker Karlheinz, Hauptstraße 122/1, Ruf 06205/290290
Santo Helder, Hockenheimer Straße 24, Ruf 06205/16854

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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