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Preisverleihung der Ackerwildkraut-Meisterschaft

[Online seit 02.01.2018]

Arten- und ertragreiches Roggenfeld von Jürgen Schell (Sonderpreis Naturschutz) mit Aspekt von Klatschmohn, Acker-Rittersporn und Kornblume. Zudem beherbergte dieses Feld in einem Teilbereich gefährdete Ackerwildkräuter der Sandmohn-Gesellschaft, wie z.B. Dreiteiliger Ehrenpreis, Sand-Mohn, Saat-Mohn oder Acker-Krummhals.
Arten- und ertragreiches Roggenfeld von Jürgen Schell (Sonderpreis Naturschutz) mit Aspekt von Klatschmohn, Acker-Rittersporn und Kornblume. Zudem beherbergte dieses Feld in einem Teilbereich gefährdete Ackerwildkräuter der Sandmohn-Gesellschaft, wie z.B. Dreiteiliger Ehrenpreis, Sand-Mohn, Saat-Mohn oder Acker-Krummhals.

Sonderpreis  "Naturschutz" für Jürgen Schell

Dieses Jahr fand erstmals in Baden-Württemberg eine von Bioland Baden-Württemberg e.V. und dem Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) ausgeschriebene Ackerwildkraut-Meisterschaft in den Naturräumen Kraichgau, Strom- und Heuchelberg statt. Mit der Ackerwildkraut-Meisterschaft wurden die Leistungen von Landwirten gewürdigt, die ihre Getreideäcker so bewirtschaften, dass der Ackerwildkrautreichtum erhalten bleibt, ohne dass Problemunkräuter den Bestand negativ beeinträchtigen.
Teilnehmen konnten Landwirte, die ihr Getreide ohne chemischen Pflanzenschutz anbauen. Eine Jury aus Vertretern von Naturschutz, Landwirtschaft und verschiedenen Institutionen konnte wiederum Anfang Juni die entsprechenden Felder in Augenschein nehmen. Dabei wurde sowohl nach ökologischen als auch nach landwirtschaftlichen Kriterien bewertet. Wichtig war das Vorkommen von Ackerwildkräutern bei gleichzeitiger Gesundheit und Wirtschaftlichkeit des Getreidebestands. Die Herausforderung lag demnach im Spagat zwischen Förderung und Erhaltung der Biodiversität  und der landwirtschaftlichen Produktivität.
Auf den angemeldeten Äckern konnten zum Teil außergewöhnliche Vorkommen mit seltenen Ackerwildkrautarten wie der Kornrade, dem Venus-Frauenspiegel oder dem Acker-Zahntrost vorgefunden werden. Die Erhaltung dieser seltenen und konkurrenzschwachen Ackerwildkrautarten ist in der Tat eine „meisterliche“ Leistung. Artenreiche Äcker sind oftmals letzte Refugien vieler seltenen Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiger Baustein im Ökosystem.
Am 22. Oktober 2017 wurden auf dem Naturparkmarkt in Kürnbach die Sieger der Ackerwildkraut-Meisterschaft in einem feierlichem Rahmen geehrt. Dank der freundlichen Unterstützung der HeidelbergCement AG erhielten die acht Preisträger attraktive Sachpreise im Gesamtwert von 2000€.
Herausragend waren die Felder des Biobetriebs Sebastian Hoffmann aus Schatthausen und Kraichgaukornbauer Roland Waldi aus Maisbach. Durch den langjährigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz zeigten die Flächen einen Artenreichtum von bis zu 40 verschiedenen Ackerwildkrautarten bei gleichzeitigem Fehlen echter Problemunkräuter.
Den Sonderpreis „Naturschutz“ erhielt Jürgen Schell aus Reilingen für ein schön entwickeltes Roggenfeld mit Ackerwildkräutern der seltenen Sandmohn-Gesellschaft. Wertvoll war auch das Vorkommen von Acker-Rittersporn, Kornblume, Dreiteiliger Ehrenpreis und Acker-Krummhals .
Die teilnehmenden Landwirte erfuhren durch die Teilnahme viel über das Vorkommen und die Wichtigkeit seltener Pflanzenarten, der Wettbewerb ist ihnen gleichzeitig Ansporn, auf ihren Feldern auch weiterhin verantwortungsvoll im Einklang mit der Natur zu wirtschaften.
 

Fotos: T.Lepp

Der Sonderpreis für Umweltschutz ging an Jürgen Schell/Reilingen. v.l.n.r.: Tobias Lepp, Institut für Agrarökologie Mannheim, Wildkrautexperte Thomas Köberle, LEV Enzkreis, Landwirt Jürgen SchellFoto: T.Lepp
Der Sonderpreis für Umweltschutz ging an Jürgen Schell/Reilingen. v.l.n.r.: Tobias Lepp, Institut für Agrarökologie Mannheim, Wildkrautexperte Thomas Köberle, LEV Enzkreis, Landwirt Jürgen SchellFoto: T.Lepp

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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