Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Außergewöhnliche Power und vielfältige Einsatzmöglichkeiten

[Online seit 16.05.2013]

Ein Atlas Radlader mit der Typenbezeichnung AR 60, also eine Baumaschine zum Laden und Transportieren von Gütern auf kurzer Strecke, gehört neuerdings zum Fuhrpark der Gemeinde. Das leistungsfähige Kompaktgerät mit Z-Kinematik, einer Art Hebelsystem der Ladeschaufel, hat ein Gesamtgewicht von 4,65 Tonnen. Ausgerüstet mit einer Schaufel, die bis zu 0,85 Kubikmeter fassen kann, ist das technische Gerät für alle Erdbewegungen bestens geeignet.
Das neue Nutzfahrzeug hat die Gemeinde rund 36.565 Euro gekostet. Das Altgerät mit rund 9.500 Betriebsstunden konnte in Zahlung gegeben werden. „Es hatte bereits 28 Jahre auf dem Buckel, war mittlerweile unwirtschaftlich bei der Unterhaltung und nur noch eingeschränkt einsatzfähig“, begründet Bauhofleiter Ludwig Anweiler die Notwendigkeit einer Neuanschaffung.
Der neue Radlader verfügt über einen kraftvollen Deutz-Dieselmotor mit 47,5 kW (65 PS). 100 Prozent Differentialsperren an Vorder- und Hinterachse ermöglichen einen souveränen Einsatz auf jedem Untergrund.
„Mit diesem technischen Gerät sind wir in der Lage, sämtliche Arten von Schüttgütern zu laden oder zu transportieren“, bringt Ludwig Anweiler die Funktionalität und Einsatzmöglichkeiten des Radladers auf den Punkt.
Fotos: Gemeinde

Verkaufsleiter Steffen Horwath, Verkaufsleiter der Firma Hans Helmling Baumaschinen, gratuliert Bürgermeister Walter Klein und Bauhofleiter Ludwig Anweiler zur Anschaffung des neuen Fahrzeugs.
Verkaufsleiter Steffen Horwath, Verkaufsleiter der Firma Hans Helmling Baumaschinen, gratuliert Bürgermeister Walter Klein und Bauhofleiter Ludwig Anweiler zur Anschaffung des neuen Fahrzeugs.
Bürgermeister Walter Klein überzeugt sich persönlich von der Wendigkeit des Arbeitsgeräts.
Bürgermeister Walter Klein überzeugt sich persönlich von der Wendigkeit des Arbeitsgeräts.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008