Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.02.2005

 

 

 

Nur wenige Tagesordnungspunkte beschäftigten den Gemeinderat in seiner zweiten öffentlichen Sitzung in diesem Jahr. Schon nach rund 30 Minuten konnte Bürgermeister Walter Klein den öffentlichen Sitzungsteil schließen, für den sich nur wenige Zuhörer interessierten.

 

Haushaltsreste gebildet

 

Im Rahmen der Vorbereitungen der Jahresrechnung 2004 sollen Haushaltsreste gebildet werden, die dann im nächsten Jahr ohne erneute Veranlagung zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um einen durchaus haushaltsüblichen Vorgang, wie er zum Jahresauftakt gang und gäbe ist. Die Haushaltsausgabereste umfassen ein Volumen von rund 2,1 Mio. Euro, wovon rund 1,6 Mio. Euro allein auf den Unterabschnitt Feuerwehr entfallen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investitionskosten für den derzeitigen Umbau des Feuerwehrgerätehauses und den geplanten Ankauf eines neuen Löschfahrzeuges.

 

Die veranschlagten Haushaltseinnahmereste von 374.000 Euro beschränken sich auf die erwarteten Landeszuschüsse für Feuerwehr und Schulhof.

 

Die Ratsmitglieder stimmen der Übertragung der Haushaltsreste ohne Gegenstimmen zu.

 

Die zu bildenden Reste bei den budgetierten Bereichen Feuerwehr und Schiller-Schule werden im Rahmen des Budgetabschlussberichtes dem Gemeinderat zusammen mit der Jahresrechnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

 

 

Bebauungsplan „Ortskern-Hauptstraße/Neugasse“ wird geändert

 

Einig war sich der Gemeinderat ebenso, den Abgrenzungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern-Hauptstraße/Neugasse“ um zwei weitere Grundstücke zu erweitern und den Planungsauftrag dem Ing.-Büro Norbert Geissel zu übertragen, das gleichzeitig als Sanierungsbetreuer für die Gemeinde tätig ist.

 

Erst am 08. November vergangenen Jahres war vom Gemeinderat das neue Sanierungsgebiet „Ortskern Reilingen II“ förmlich festgelegt worden.

 

Wie Sanierungsbetreuer Norbert Geissel anschaulich darstellte, lassen sich die Sanierungsziele mit Hilfe eines Bebauungsplanes oder auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch erreichen. Im Bereich der Neugasse und Ziegelstraße seien weitgehend homogene Baufenster anzutreffen, die überwiegend eine Beurteilung der Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch zuließen. Die maximal möglich Bautiefe orientiere sich am vorhandenen Gebäudebestand und werde in der Neugasse zwischen 12 und 16 m, in der Ziegelstraße bei etwa 14 bis 18 m liegen. Die rückwärtigen Gartenbereiche blieben dagegen für eine bauliche Nutzung tabu.

 

Allerdings biete sich an, so Geissel, im Bereich der Scheunen Neugasse 5 und 7 zusätzliche Neubaupotentiale zu schaffen und durch Bebauungsplan möglich zu machen. Erschlossen werden könne dieses Areal über die rückwärtige Zufahrtsstraße auf dem Hausgrundstück Hauptstraße 110.

 

Der geplante Abgrenzungsbereich für den zu ändernden Bebauungsplan ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung der Amtsblattausgabe am 17. Februar 2005.

 

 

Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert

 

Einstimmig fiel die Ratsentscheidung aus, die am 14.04.2003 erlassene Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich „Fröschau/Wörsch“, 2. Abschnitt um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

Die Veränderungssperre sichert die Durchsetzung der Planungsziele und damit den reibungslosen Ablauf des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist mit ihrer Bekanntmachung am 17. Februar 2005 in Kraft getreten.