Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2003

Rund 90 Minuten dauerte die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2003. Eine Zeit, die effektiv genutzt wurde, elf Tagesordnungspunkte mit teils für die Gemeinde wichtigen Themen zu erörtern und klare Zielvorgaben zu machen. Rund ein halbes Dutzend Zuhörer verfolgte interessiert das Ratsgeschehen.

   

Bebauungsplan „Fröschau/Wörsch“, 1. Abschnitt mit veränderten Inhalten

 

Zum Auftakt setzte sich der Gemeinderat mit den näheren Inhalten des Bebauungsplanes „Fröschau/Wörsch“, 1. Abschnitt auseinander. Unter der Leitung von Bürgermeister-Stellvertreter Richard Eichhorn (Bürgermeister Walter Klein und sein erster Stellvertreter Bernhard Krämer waren befangen) wurde entschieden, den Planbereich für den 1. Abschnitt nach Osten hin neu abzugrenzen. Damit modifizierte der Rat seine frühere Entscheidung vom 17. April 2000, wo bereits der Geltungsbereich nach Süden hin neu bestimmt worden war.

 

Mittlerweile habe sich die Ausgangssituation grundlegend verändert, machte auch Dipl.-Ing. Wolfgang Strey als verantwortlicher Planer deutlich. Als Folge der Grundsatzentscheidung, das Plangebiet in ein künftiges Sanierungsgebiet mit einzubinden, hätten die städtebaulichen Ziele neu definiert werden müssen. Hierzu sei ein Bebauungsvorschlag erarbeitet worden, der sich in zwei Strukturbereiche, einem Misch- und Allgemeinem Wohngebiet gliedere. Auch der geplante Bau von betreuten Seniorenwohnungen war bei der Fortschreibung zu berücksichtigen. Zu sprechen kam Wolfgang Strey schließlich auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen als private Grünflächen und die als sehr gering einzustufende Verkehrsbelastung.

 

Anfragen aus dem Gemeinderat befassten sich mit dem gewünschten Ausschluss von Koniferen im Bereich der Ausgleichsflächen, dem Bestandsschutz landwirtschaftliche Betriebe, der Widmung der Erschließungswege auch für den landwirtschaftlichen Verkehr, den planungsrechtlichen Festsetzungen für das Seniorenheim und der Zulässigkeit von Pferdehaltungen.

 

Einstimmig fiel schließlich die Entscheidung aus, den Bebauungsplan in fortgeschriebener Fassung zu billigen und den überarbeiteten Entwurf zur Einsicht offen zu legen.

 

 

Privater Schutzstreifen aufgehoben

 

Einig war sich der Gemeinderat auch, einen privaten Schutzstreifen entlang des Nachtwaidgrabens aufzuheben und die erlassene Rechtsverordnung entsprechend zu ändern.

 

Auf Vorschlag der Wasserrechtsbehörde war Mitte 2001 eine Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Gewässerrandstreifens entlang dem Nachwaidgraben erlassen worden. Er besteht aus einer öffentlichen Grünfläche von 3,0 m und einem angrenzenden privaten Schutzstreifen von 2,0 m. Dort sind nach den Vorgaben der Rechtsverordnung seither keine baulichen und sonstigen Anlagen, somit auch keine Einfriedigungen und Stützmauern erlaubt. Den betroffenen Grundstückseigentümern war es daher beispielweise nicht möglich, den Böschungsbereich ihrer bis zu 1,30 m über Gelände gelegenen Grundstücke zu befestigen.

 

Der Gemeinderat gab den Wünschen der Anwohner mit der Aufhebung des privaten Schutzstreifens einstimmig statt. Davon unberührt bleibt das für diesen Bereich im Bebauungsplan festgelegte Pflanzgebot.

 

Gestaltungsvorgaben für Grundstückseinfriedigungen bestimmt

 

Problemlos war auch der Ratsbeschluss, in die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nachtwaid“ Regelungen zur Gestaltung der Grundstückseinfriedigungen entlang dem Nachtwaidgraben aufzunehmen. Sie waren mit der zuvor getroffenen Entscheidung notwendig geworden.

Der einstimmig gebilligte Entwurf zur Änderung der Bauvorschriften liegt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Kürze zur Einsicht aus.

 

 

Letzter Bebauungsplan im Sanierungsgebiet tritt in Kraft

 

Der letzte von vier Bebauungsplänen im Sanierungsgebiet „Ortskern Reilingen“ kann mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft treten. Der Gemeinderat hat mit dem formellen Satzungsbeschluss den Weg hierzu frei gemacht. Zuvor musste sich das Gremium mit den wenigen Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange auseinandersetzen. Die Änderungsvorschläge waren vorwiegend redaktioneller oder informeller Art.

Behandelt wurden auch die im Verlauf der Planoffenlage eingegangenen Anregungen. Ein privater Einwand hat sich durch den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mittlerweile erledigt. Den Bedenken der Bürgerliste wollte sich der Gemeinderat nicht anschließen. Sie hatte die Aufnahme einer Wohneinheitenbegrenzung gefordert. Auch Städteplaner Dipl.-Ing. Norbert Geissel betonte, dass eine angemessene bauliche Verdichtung im Ortskern durchaus wünschenswert sei.

 

 

Energiesparleuchten sollen die Ortsstraßen erhellen

 

Entsprechend der Regelungen des abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrages wird die Energieversorgung Baden-Württemberg im Verlauf der Jahre 2003/2004 Straßenleuchten, die älter als 20 Jahre sind, kostenlos austauschen. Der Gemeinde wurde angeboten, bei Übernahme der Mehrkosten technisch höherwertigere Natriumdampflampen (so genanntes Gelblicht) zu installieren. Sie haben einen besseren Leuchtenwirkungsgrad und eine Begrenzung der Lichtemission (halbseitige Abschirmung). Mit ausschlaggebend für den Gemeinderat, dieses Angebot anzunehmen, war auch ein um 50 % niedriger anzusetzender Energieaufwand.

 

Von der Austauschaktion betroffen sind die Ortsbereiche westlich und östlich der Haydnallee zwischen Haupt- und Speyerer Straße. Konkret handelt es sich um 73 Schuchleuchten, vorwiegend im Plangebiet Ortserweiterung West. Der von der Gemeinde aufzubringende Mehrpreis liegt bei 4.526 Euro netto. An weiteren 99 Aufsatzleuchten östlich der Haydnallee werden die vorhandenen Pilzleuchten demontiert und durch die höherwertigen Schuchleuchten ersetzt. Dies wird die Gemeinde 25.411 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Die Umrüstung im Verlauf der Oberen Hauptstraße und im vorderen Teil der Speyerer Straße wird einen Kostenaufwand von 12.444 Euro netto erfordern.

 

Im aktuellen Haushalt sind für die Austauschaktion bereits 25.000 Euro eingestellt, weitere 24.000 Euro sollen im Folgejahr veranschlagt werden.

 

Zurückgestellt wurde die Erneuerung der Straßenleuchten entlang der Haydnallee, bis ein möglicher Straßenumbau abschließend geklärt ist. Ersatzlos entfernt werden können drei Schuchleuchten zwischen der Einmündung Hauptstraße und Bachstraße.

 

 

„Visionen brauchen Fahrpläne“

 

Den Gedanken von Ernst Bloch „Visionen brauchen Fahrpläne“ hatte Bürgermeister Walter Klein dem Vorwort zum Zwischenbericht der Lokalen Agenda vorangestellt, der dem Gemeinderat präsentiert werden konnte. Er umfasst 38 Seiten und soll, so Bürgermeister Walter Klein, Anregung für alle sein, sich an der Umsetzung der gesteckten Ziele aktiv zu beteiligen.

Klein dankte allen, die den Agenda-Prozess seither begleitet haben und auch künftig mitgestalten werden. Wichtig sei, dass alle gesellschaftlichen Gruppen sich am Ziel der Nachhaltigkeit orientieren. Verantwortung des Einzelnen sei gleichbedeutend mit Verantwortung für die Zukunft.

 

Die dem Rat vorgelegten Zwischenergebnisse der Lokalen Agenda werden auf der Reilinger Internetseite nachzulesen sein. Auch im Amtsblatt soll eine regelmäßige Veröffentlichung erfolgen. Die Ratsmitglieder verbinden dies mit der Hoffnung, dass sich nicht nur viele Reilinger für die Ergebnisse, sondern auch für eine künftige Mitarbeit interessieren.

Anregungen und Ergänzungen aus der Bevölkerung sind ausdrücklich erwünscht.

 

 

Bürgeranfragen

 

Wie immer zum Abschluss einer öffentlichen Zusammenkunft haben anwesende Bürger wie auch Ratsmitglieder die Möglichkeit, ihre Fragen an die Verwaltung zu richten. Eine Anwohnerin aus der Lußheimer Straße nutzte die Gelegenheit, einen Beschwerdebrief zu diversen örtlichen Problembereichen dem Bürgermeister persönlich zu übergeben. Mündliche Anfragen gab es zur Verkehrssituation in der Lußheimer und Speyerer Straße, zur Sperrung der Kraichbachbrücke am Burgweg, zur Tiefgaragenbeschilderung, Straßenmarkierungen, Häckselplatzbetrieb und zum neuen Gemeindebrunnen.