Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 18. November 2002

Haydnallee bleibt weiterhin 30 km/h-Zonenbereich

 

In der Haydnallee bleiben weiterhin 30 Stundenkilometer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Mit dieser Grundsatzentscheidung beendete der Gemeinderat ein zweijähriges Tauziehen um eine gesetzeskonforme Verkehrsregelung, die der Bedeutung dieses wichtigen Straßenzuges, aber auch dem Sicherheitsbedürfnis der schwächeren Verkehrsteilnehmer gerecht wird. Möglich wurde dies durch eine Ausnahmeregelung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr für die abknickende Vorfahrt Speyerer Straße/Haydnallee.

 

Die Haydnallee war als 30 km/h-Zone ausgewiesen und dennoch mit Vorfahrtsberechtigung (Zeichen 306) beschildert. Dies stand im Widerspruch zu der seit 01. Januar 2001 geänderten Straßenverkehrsordnung. Deshalb hatte sich der Gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres dazu entschlossen, die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, um eine insbesondere für den Nahverkehr notwendige Vorfahrtsregelung möglich zu machen. Noch ehe dieser Beschluss umgesetzt werden konnte, war er bereits in Frage gestellt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hatte mittlerweile eine nach dem Gesetzeswortlaut nicht für möglich gehaltene Ausnahmeregelung explizit für die abknickende Vorfahrt Ecke Speyerer Straße zugelassen. Diese neue Ausgangslage nahm der Gemeinderat zum Anlass, den möglichen Fortbestand der seitherigen Zonenbegrenzung neu zu bewerten und in die Überlegungen auch die Anlage von Fußgängerüberwegen und separaten Radwegen mit einzubeziehen.

 

Eine mittlerweile vorliegende und vom Technischen Ausschuss am 31. Oktober diesen Jahres erstmals beratene Verkehrsuntersuchung stellt fest, dass die Haydnallee keine „klassische Straße für die Ausweisung eines Zonenbereichs“ darstellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit werde zum Teil erheblich um bis zu 35 km/h von 15 bis 16 % der Verkehrsteilnehmer im nördlichen Teil und durchschnittlich 20 bis 30 % der Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil überschritten. Die Verkehrsplaner halten daher bauliche Veränderungen für erforderlich, um dem Verkehrsteilnehmer eine derartige Festsetzung einsichtig und nachvollziehbar zu machen. Hierzu wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet, für deren stufenweise Umsetzung allerdings etwa 320.000 Euro zu veranschlagen wären. „Fördermittel für bauliche Veränderungen dürfen wir derzeit vom Land auf keinen Fall erwarten“, machte Bürgermeister Walter Klein dazu deutlich.

 

Sowohl von der Polizeidirektion Heidelberg als auch von der Verkehrsbehörde in Hockenheim wurde deutlich gemacht, dass bei einem Verkehrsaufkommen von derzeit bis zu 4.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden in der Haydnallee weder Fußgängerüberwege noch Radwege zugelassen werden können, soweit die Tempo-30-Regelung beibehalten werden soll. Fahrbahneinengungen oder Verschwenkungen seien dagegen zulässig, sofern von den baulichen Maßnahmen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehe.

 

Im Vorgriff auf mögliche bauliche Veränderungen will man zunächst versuchsweise mobile Anlagen zur Geschwindigkeitsreduzierung einsetzen. Über Art, Umfang und Zeitabläufe wurde noch nicht entschieden, zumal erst Möglichkeiten und Details, aber natürlich auch die erforderlichen Kosten geklärt werden müssen.

 

BLR-Sprecher Karl Dagenbach hielt es für sinnvoll und dem Ansehen des Rates gerecht werdend, wenn eine Entscheidung erst nach Vorliegen aller Fakten über notwendig werdende bauliche Veränderungen getroffen werde. SPD-Sprecher Karl Bickle befürwortete dagegen, die Zonenbegrenzung weiter beizubehalten und aus temporären Maßnahmen die notwendigen Schlüsse für einen möglichen Straßenumbau zu ziehen. „Die Zeit ist reif für eine Entscheidung“, meinte auch Sabine Petzold (FWV), auch im Sinne einer sicheren Regelung für den Autofahrer. CDU-Ratsmitglied Klaus Benetti war der Ansicht, dass man wegen der veränderten Ausgangssituation durchaus eine frühere Entscheidung ohne Gesichtsverlust korrigieren könne. FDP-Gemeinderat Peter Schell sprach sich dafür aus, die Haydnallee in ihrer Bedeutung als Wohnsammelstraße zu erhalten und auf teure Experimente zu verzichten.

 

Die Entscheidung für den Fortbestand der 30 km/h-Regelung fiel schließlich einstimmig. Die Vorfahrtsberechtigung wird künftig nicht mehr durch das gelb-weiße Verkehrszeichen 306, sondern durch Zeichen 301 bestimmt. Die abknickende Vorfahrt Ecke Speyerer Straße/Haydnallee bleibt dagegen unverändert.

 

 

Betriebsplan für den Gemeindewald erstellt

 

Mit einem Defizit muss die Gemeinde auch im Jahr 2003 bei der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes rechnen. Der vom Staatlichen Forstamt Schwetzingen erstellte Bewirtschaftungsplan sieht 22.000 Euro an Einnahmen vor. Dem stehen erwartete Ausgaben von 27.000 Euro gegenüber. Für den Verkauf von Holz aus dem Gemeindewald können voraussichtlich 22.000 Euro an Erlösen erzielt werden. Die Ausgaben setzen sich überwiegend aus den Kosten für die Ernte von Forsterzeugnissen (15.000 Euro) und aus Verwaltungskosten (5.400 Euro) zusammen.

 

Bei lediglich einer Gegenstimme wurde der Betriebsplan für den Gemeindewald vom Gemeinderat beschlossen, der damit den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes entsprochen hat.

 

 

Kostenlose Abgabe von Grünschnitt-Kleinmengen weiterhin möglich

 

Auf dem Häckselplatz der Gemeinde sind Kleinanlieferer (bis 0,5 cbm Grünschnitt) für ein weiteres Jahr bis 31.12.2003 von den Benutzungsgebühren befreit. Darüber dürfen sich zahllose umweltbewusste Reilinger freuen, die den Häckselplatz regelmäßig aufsuchen, um dort ihr Baum- und Heckenschnittgut zu entsorgen.

 

„Der Häckselplatz ist ein freiwilliges Serviceangebot der Gemeinde für die Reilinger Bürger“, stellte Bürgermeister Walter Klein fest. Die Aufwendungen zum Betrieb dieser Anlage seien deutlich höher als die Einnahmen. Zum Jahresende 2002 werde der Rhein-Neckar-Kreis die schon gekürzte Förderung gänzlich einstellen. Damit erhöhe sich das jährliche Defizit um weitere 5.000 Euro. Gemeinderat und Verwaltung hätten also allen Grund, über Möglichkeiten nachzudenken, wie die vorwiegend von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten reduziert werden können.

 

Von 5.440 cbm Grünschnitt entfallen rund 40 % auf Kleinanlieferer, 8 % auf Gebührenzahler und 52 % auf Anlieferungen aus öffentlichen Anlagen.

In der Anschaffung eines mobilen Häckslers für den Bauhof sieht der Gemeinderat eine Möglichkeit, den Häckselplatzbetrieb kostengünstiger zu gestalten. Das Schnittgut aus öffentlichen Anlagen kann damit künftig vor Ort gehäckselt werden. Allerdings kostet ein bedarfsgerecht ausgelegtes Gerät rund 14.000 Euro.

 

Als zu aufwändig verworfen wurden Vorschläge, Nutzungsbons an die Bürger auszugeben, um einerseits die kostenfreien Nutzungsmöglichkeiten zu begrenzen und andererseits die Inanspruchnahme des Häckselplatzes durch Bürger aus Nachbargemeinden auszuschließen.

Stattdessen traf der Gemeinderat die einstimmige Entscheidung, es bei der seitherigen Gebührenregelung zu belassen und damit eine weiterhin kostenlose Anlieferung von Grünschnitt-Kleinmengen zumindest für ein weiteres Jahr zuzulassen. Die Nutzung der Anlage ist und bleibt ausschließlich Reilinger Bürgern vorbehalten. Das Aufsichtspersonal wird künftig verstärkt ein Augenmerk auf unberechtigte Inanspruchnahme richten.

 

 

Zur Preisverleihung nominiert

 

Eine Fachjury des landesweit ausgeschriebenen Wettbewerbs „Internet Dorf 2002“ hat in einer ersten Auswahl die zehn besten Internet-Auftritte baden-württembergischer Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern ausgewählt. Für eine Preisverleihung am 28.November in Stuttgart nominiert ist u.a. auch der Internet-Auftritt der Gemeinde Reilingen. „Es steht zwar noch nicht fest, wer von den nominierten Gemeinden den mit 7.500 Euro dotierten Preis erhält, aber bereits diese Klassifizierung im Spitzenbereich ist für uns ganz großartig“, freute sich Bürgermeister Walter Klein. Noch mehr Anerkennung verdiene dieser Erfolg, wenn man sich vor Augen führe, dass die Homepage von einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe erstellt worden sei, während andere Gemeinden zumeist die Hilfe von Firmen in Anspruch genommen hätten.

 

Mitteilungen des Bürgermeisters

 

Über den Verlauf der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Oktober berichtete der Bürgermeister. Gegenstand der Tagesordnung war die Verpflichtung von Karl Heinrich Pflaum als stellvertretender Bauamtsleiter. Berücksichtigt wurde eine Bewerbung für den Ausbildungsberuf im gehobenen Verwaltungsdienst. Der katholischen Kirchengemeinde wurde die Übernahme eines Teilbetrages (10 %) der Renovierungskosten für das Dach der St. Wendelinskirche zugesichert. Mit der Ausführungsplanung des Feuerwehrgerätehauses wurde ein örtlicher Architekt beauftragt. Die Grundlagenplanung für eine neue Grillhütte wird ebenfalls ein Architekt aus der Gemeinde übernehmen.

 

 

Anfragen der Sitzungsbesucher und des Gemeinderates

 

Aus dem Besucherkreis wurden die Brückenbauarbeiten in der Steinallee und die Bausubstanz der vorhandenen Grillhütte angesprochen. Gleich sieben Wortmeldungen gab aus dem Gemeinderat. Thema war die Bildberichterstattung über den Blumenschmuckwettbewerb, der anzutreffende Wasserstau in den Reut- und Spieswiesen und diverse Straßenschäden in Ziegelstraße und Kleinen Hertenweg. Thema waren auch Klagen über Samenflug der Ahornbäume entlang der L 546 Richtung Neulußheim, die Ausstattung der Hundetoiletten und schließlich die Frage, ob man sich von der Stellplatzverpflichtung befreien lassen kann.