Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 08. Juli 2002

Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Ortskern Kattunisches Ecke“ wird wiederholt

 

Seit April 1988 ist ein Bebauungsplan für den Ortskernbereich „Kattunisches Eck“ in Arbeit. Allein seine Rechtskraft steht aus unterschiedlichen Gründen immer noch aus. Seine letzte Offenlage war im Frühjahr 1994 erfolgt. Um das Verfahren endlich zum Abschluss bringen zu können, muss der fortgeschriebene Planentwurf einschließlich der örtlichen Bauvorschriften wegen der längeren Zeitunterbrechung erneut zur Einsicht offengelegt werden.

Der formelle Ratsbeschluss zur Annahme des Planentwurfs wurde einstimmig gefasst.

 

Planfeststellungsverfahren „Ortskern Schulstraße“ abgeschlossen

 

Die schon der zuvor erwähnte Bebauungsplan „Kattunisches Eck“, deckt auch der Bebauungsplan „Schulstraße“ einen genau abgegrenzten Bereich des Sanierungsgebietes im Ortskern ab. Nur mit wenigen Anregungen aus der schon einige Zeit zurückliegenden letzten Planoffenlage musste sich der Gemeinderat beschäftigen. Sie waren entweder für das Bauleitplanverfahren nicht relevant oder aber bereits im modifizierten Planentwurf berücksichtigt. Damit konnte der Gemeinderat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen mit einem formellen Satzungsbeschluss beenden. Das Planwerk tritt mit seiner öffentlichen Bekanntmachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in Kraft.  

Bauvorschrift fordert zwei Stellplätze je Wohneinheit

 

Mit einer als Satzung beschlossenen Bauvorschrift hat der Gemeinderat bestimmt, dass im Planbereich Nachtwaid für jede Wohneinheit zwei notwendige Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Der Satzungsentwurf war einen Monat zur Einsicht offen gelegen. Anregungen waren nicht zu verzeichnen. Der zum Abschluss eines Feststellungsverfahren notwendige Satzungsbeschluss war daher reine Formsache. Sobald die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erteilt ist, kann die so genannte Stellplatzsatzung bekannt gemacht werden und damit in Kraft treten.  

Abwasserkataster zeigt fehlende Schutzmaßnahmen auf

 

Nach den Bestimmungen des Wassergesetzes und der geltenden Eigenkontrollverordnung sind die Betreiber öffentlicher Entwässerungsanlagen verpflichtet, ein so genanntes Indirekteinleiterkataster zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Der Gemeinderat hatte daher ein Fachingenieurbüro beauftragt. Um die Grunddaten für Reilingen zu ermitteln, war zunächst eine Fragebogenaktion durchgeführt worden, dem sich eine Begehung der in Frage kommenden Betriebe anschloss.

Die Untersuchungsergebnisse stellte Dipl.-Ing. Gerhard Kuhn vor. Demnach wurden unter 102 Betrieben keine Unternehmen mit hohen oder sehr hohen Abwasserbelastungen festgestellt.

 Insgesamt 41 Betriebe weisen eine mäßige Abwasserrelevanz auf. Dies seien vor allem Gaststätten, Lebensmittelhersteller mit möglicher Fettabscheideproblematik, metallverarbeitende Betrieb sowie Autoverwertungen, Kfz-Werkstätten und Schrotthändler. Bei 19 Einleitern seien Umbaumaßnahmen oder erneute Kontrollmessungen notwendig. „Die übrigen angefragten Gewerbebetriebe in Reilingen haben nach dem Ergebnis der Erhebung nur eine geringe oder keine Abwasserrelevanz“, betonte Fach-Ing. Kuhn am Ende seiner Ausführungen.

Prüfungsbeanstandungen behoben

 

Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben durch die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt. Sämtliche Prüfungsfeststellungen sind demnach erledigt oder gelten aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt. Über diesen Sachverhalt unterrichtete der Bürgermeister den Gemeinderat und kam damit einer in der Gemeindeordnung verankerten gesetzlichen Verpflichtung nach.  

Es waren vor allem „die Versicherungen des Bürgermeisters gegenüber der GPA“, die der BLR-Sprecher Karl Dagenbach so nicht gelten lassen wollte. Das Bauamt müsse unbedingt neu strukturiert und das Personalproblem „in Ordnung gebracht werden“. Mit der Begründung, dass es sich hier um eine personalrechtliche Thematik handeln würde, unterbrach Bürgermeister Walter Klein die kritischen Ausführungen des Gemeinderates, entzog ihm wiederholt das Wort und erklärte schließlich den Tagesordnungspunkt „für erledigt“.  

Verbesserte kommunale Mitwirkungsrechte

 

Im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung stimmte der Gemeinderat dem Abschluss modifizierter Verträge mit den beiden Kirchengemeinden für die drei konfessionellen Kindergärten in Reilingen zu. Im wesentlichen wurden die kommunalen Mitwirkungsrechte vereinheitlicht. Die Verträge beinhalten nunmehr ein Zustimmungsrecht der politischen Gemeinde bei der Festsetzung des Elternbeitrages, soweit dieser von den Empfehlungen der Spitzenverbände (Gemeindetag/kirchliche Dachorganisationen) abweicht. Schließlich ist es nach den überarbeiteten Vertragsbedingungen künftig zulässig, auch Kinder unter drei Jahren in den St. Anna, St. Josef und Oberlin-Kindergarten aufzunehmen. Der Bürgermeister machte allerdings in diesem Zusammenhang deutlich, dass aber der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren in jedem Fall sichergestellt sein müsse.  

 
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer aufgestockt

 

Die Wahlhelfer bei der bevorstehenden Bundestagswahl können sich freuen. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird ihnen eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro gezahlt. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat mit Stimmenmehrheit. Nicht durchsetzen konnte sich die CDU-Fraktion. Sie hatte einen höheren Ausgleichsbetrag von 40,00 Euro vorgeschlagen. Zur Stärkung der Wahlvorstände stehen zudem ein kostenfreier Imbiss und Getränke bereit.  

Form ortsüblicher Bekanntgaben bestimmt

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gemeinderat die seither unterschiedliche Form ortüblicher Bekanntgaben vereinheitlicht. Derartige Bekanntgaben werden künftig grundsätzlich im Amtsblatt „Reilinger Nachrichten“ erfolgen.

 

Betreuungsangebot in den Schulferien

 

Vom 19. August bis 06. September kommt erstmals eine ganztägige Ferienbetreuung von Schulkindern im Franz-Riegler-Haus zustande. Es sind derzeit sieben Kinder angemeldet. Die Kinder sind täglich von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Aufsicht.

Mitteilungen des Bürgermeisters

 

Informationen gab der Bürgermeister zu den in den beschließenden Ausschüssen getroffenen Entscheidungen. So habe man sich mit der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft auf eine Kostenteilung für in das Kanalnetz eingeleitetes Grundwasser im Baugebiet Nachtwaid verständigt. Zugestimmt hat der Technische Ausschuss einem Bauantrag für eine neuen Trinkwasserspeicher des Zweckverbandes Wasserversorgung Südkreis Mannheim. Lösungsvorschläge erarbeitet hat man für die problematische Verkehrssituation in der Kirchenstraße. Beratungsthema war die Neugestaltung des Spielplatzes Wörsch, wie auch das Beschilderungskonzept für Rennveranstaltungen im Hockenheimring.  

Schließlich konnte der Bürgermeister bekannt geben, dass zwischenzeitlich die Baugenehmigung für den Umbau/Sanierung des Grundschulgebäudes der Schiller-Schule erteilt worden ist. Baubeginn wird voraussichtlich Anfang September sein.  

Fragen an die Verwaltung

 

Im Namen zahlreicher Trainer und Übungsleiter der in den Fritz-Mannherz-Hallen sporttreibenden Vereine und Gruppen berichtete eine Sitzungsbesucherin in der Frageviertelstunde gleich über mehrere Probleme. Bemängelt wurde die unzureichende Belüftung einiger Räume. Außerdem wurde die Verwaltung aufgefordert, durch Reinigungsmittel verursachte Geruchsbelästigungen und mögliche Wechselwirkungen mit Befindlichkeitsstörungen wie Hustenreiz und Kopfschmerz zu klären.  

Größtes Problem seien aber immer größer werdende Gruppen von Jugendlichen, die im Eingangsbereich der Sporthalle nicht nur herumlungern, sondern auch den Sportbetrieb inzwischen stören würden. Verschmutzungen, Scherben, Pöbeleien, zerstörte Fahrräder und eine inzwischen auch erkannte Drogenproblematik hätten in den letzten Wochen dazu geführt, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr alleine zum Sport in Halle schicken würden.

In seiner Stellungnahme sicherte der Bürgermeister eine Überprüfung der Vorgänge zu. Die Polizei nehme bereits regelmäßige Kontrollen an den neuralgischen  Ortsbereichen vor. Auch über auszusprechende Hallenverbote werde nachgedacht.

 

Wortmeldungen aus dem Gemeinderat gab es zu dem Wegweisungskonzept für das Motodrom Hockenheim bzw. die im Gemarkungsbereich Reilingen ausgewiesenen Parkflächen. Eine Anfrage galt dem jetzt doch noch möglichen Brunnenbau in Höhe des Anwesens Hauptstraße 114. Angesprochen wurden schließlich noch Fahrbahnunebenheiten im Zufahrtsbereich des Häckselplatzes und die Grundwasserabsenkungen im Nachtwaidbereich.