Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 19. November 2001

Bebauungsplanentwurf "Fröschau/Wörsch", 3. Abschnitt, gebilligt

Mehrheitlich gebilligt hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf für den zwischen der Bierkellergasse und der Sofienstraße gelegenen Ortsrandbereich "Fröschau/Wörsch". Dort soll der Bau von rund 25 Wohneinheiten ermöglicht werden. Mit der Planannahme kann die im Baugesetzbuch vorgeschriebene öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Gleichfalls haben die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, sich zu den Bebauungsplaninhalten zu äußern.

Der Bebauungsplanentwurf war aus einem schon im Frühjahr den Bürgern vorgestellten Bebauungsvorschlag entwickelt worden. Als Vertreter des beauftragten Büros WSW & Partner ging Dipl.-Ingenieur Wolfgang Strey nochmals auf seine wesentlichsten Inhalte ein. Er gab Informationen zu den veränderten Rahmenbedingungen, die jetzt auch eine einzeilige Bebauung östlich des früheren Fröschaugrabens zulassen sollen. Aufgezeigt wurden die Nachverdichtungsmöglichkeiten in den Gartenbereichen. Der Bebauungsplanentwurf sieht entsprechende Ausgleichsflächen vor. Die erwartbare Verkehrsbelastung von 50 bis 60 Fahrten am Tag bezeichnete Strey als planungsrechtlich unbedeutend und vernachlässigbar. Informationen gab der Bauingenieur auch zu Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung.
In Wohngebäuden sollen maximal zwei Wohneinheiten zulässig sein. Im Mischgebiet ist eine halboffene Bauweise (einseitige Grenzbebauung) und im Allgemeinen Wohngebiet eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern zugelassen.

Während im westlichen Planbereich ein Mischgebiet vorgesehen ist, soll im östlichen, der Hauptstraße abgewandten Teil, ein Allgemeines Wohngebiet verwirklicht werden. Gerade die Art der baulichen Nutzung war im Verlauf der Beratung ein viel diskutiertes Thema. Ein Teil des Ratsgremiums wollte sich dem Verwaltungsvorschlag nicht anschließen und den gesamten Planbereich als Allgemeines Wohngebiet ausweisen.

Da dies möglicherweise zu besonderen Konfliktsituationen wegen der vorhandenen Immissionsbelastung (Verkehr, Gewerbebetriebe, Viehhaltung) kommen kann, verständigte man sich darüber, das Thema vor Satzungsbeschluss nochmals eingehend zu beraten. Um den Verfahrensablauf nicht weiter zu behindern, wurde schließlich entschieden, den Bebauungsplanentwurf in seiner jetzigen Fassung zunächst zu billigen und zur Einsicht offen zu legen.



Bebauungsplan "Mühlweg" als Satzung beschlossen

Mit dem Satzungsbeschluss hat der Gemeinderat das formelle Verfahren zur Feststellung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich Mühlweg nahezu abgeschlossen. Dort sollen zwei Grundstücke eine weitere Bebauungsmöglichkeit erhalten. Da diese Flächen noch nicht im geltenden Flächennutzungsplan als Erweiterungsbereich ausgewiesen sind, muss das Planwerk durch die höhere Verwaltungsbehörde, sprich Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, genehmigt werden, bevor es durch entsprechende Bekanntmachung rechtskräftig werden kann. Die Satzungsannahme durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.




Veränderungssperre erlassen

Im Oktober hat der Gemeinderat entschieden, für den Bereich "Alte Friedhofstraße/Schulstraße" einen Bebauungsplan aufzustellen. Es handelt sich dabei um die Freiflächen zwischen der Schulstraße, Kirchenstraße, Alte Friedhof- und Hockenheimer Straße. Zur Sicherung der Planziele hat nunmehr der Gemeinderat einstimmig entschieden, eine so genannte Veränderungssperre zu erlassen.

Demnach dürfen dort bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens keine Bauvorhaben realisiert oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Untersagt sind auch erhebliche und wesentlich wertsteigende Veränderungen und bauliche Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen sind unter bestimmten Vorraussetzungen zugelassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.




Städtisches Planfeststellungsverfahren

Die Große Kreisstadt Hockenheim hat vor, für den Bereich "Südring/Lußheimer Straße" einen Bebauungsplan aufzustellen und Flächen für die Verlagerung eines Aldi-Marktes bereitzustellen. Planerische Belange der Gemeinde Reilingen waren durch die Inhalte des Bebauungsplanes nicht berührt. Der Bebauungsplanentwurf wurde daher vom Gemeinderat lediglich zur Kenntnis genommen.





Sparen ist angesagt

Keine gute Nachricht hatte der Bürgermeister am Montagabend für den Gemeinderat parat: "Das Jahr 2001 ist gekennzeichnet von erheblichen Einnahmeausfällen bei der Gewerbsteuer". So werde der Haushaltsansatz von 1,4 Mio. Mark bis zum Jahresende um etwa die Hälfte unterschritten werden. Wie der Bürgermeister hierzu ausführte, hätten die Gewerbesteuereinnahmen bis Mai 2001 mit 1,38 Mio. Mark die Planzahl schon fast erreicht. Neue Bescheide des Finanzamtes hätten in den Folgemonaten aber für einige Reilinger Firmen Rückerstattungsansprüche von rund 700.000 Mark ergeben. Klein zeigte sich zuversichtlich, dass das Rechnungsergebnis bis zum Jahresende bei rund 900.000 Mark liegen könnte. Dies würde letztendlich einen Steuerausfall von rund einer halben Million Mark bedeuten.

Trotz dieser erheblichen Einnahmeminderung werde es keinen Nachtragsplan zum Jahreshaushalt 2001 geben. Die Mindereinnahmen könnten, so der Bürgermeister, insbesondere durch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer, Zinserträgen, Mieterlösen und Benutzungsgebühren bzw. Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage oder den Personalkosten wieder ausgeglichen werden. "Die geplante Zuführungsrate von 96.500 Mark kann aus heutiger Sicht nicht nur erreicht, sondern sogar noch erhöht werden", gab sich Walter Klein optimistisch. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt wird als wichtigste Kennzahl der Ertragskraft der Gemeinde bis Ende Dezember mit über 281.000 Mark um rund 181.000 Mark höher ausfallen als geplant. "Die Traumergebnisse der letzten Jahre werden mit Sicherheit aber nicht mehr erreicht". So waren 1999 noch 2,16 Mio. Mark und im Jahr 2000 gar 2,30 Mio. Mark für den Vermögenshaushalt erwirtschaftet worden. Dennoch geht Bürgermeister Klein davon aus, dass die begonnenen und geplanten Investitionsmaßnahmen "weitgehend plangemäß" ablaufen werden. "Jetzt muss eisern gespart werden", machte er abschließend deutlich.





Bauausgaben der Gemeinde geprüft

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Bauausgaben der Gemeinde in den Haushaltsjahren 1997 bis 2000 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen waren schon im Juli mit der Verwaltung im Beisein der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert worden. Die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen hatten Gelegenheit zur Teilnahme. Nachdem jetzt auch der Prüfungsbericht in schriftlicher Form vorlag, kam der Bürgermeister seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und unterrichtete den Gemeinderat über die wesentlichen Erkenntnisse der Prüfer.
Beanstandet wurden insgesamt 19 Verstöße gegen Formvorschriften, teils sind aber auch ungerechtfertige Zahlungen entstanden. Die Rückforderungsansprüche gegenüber Baufirmen und Ingenieuren bezifferte der Bürgermeister auf rund 23.000 Mark. Bei einem Investitionsvolumen von über 31 Mio. Mark bewege sich dieser Betrag noch in einem überschaubaren Rahmen.

Die Rückforderung der Überzahlungen sei bereits eingeleitet. Nach Erledigung sämtlicher Einzelpunkte werde die Rechtsaufsichtsbehörde eine so genannte uneingeschränkte Bestätigung erteilen, die dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis gegeben werde.

Wortmeldungen aus dem Gemeinderat ließ der Bürgermeister zu diesem Thema nicht zu.





Betriebsplan für den Gemeindewald im Minus

Mit einem Defizit von 14.500 Euro wird der Betriebplan für den Gemeindewald Reilingen im Forstwirtschaftsjahr 2002 schließen. Das Staatliche Forstamt, das den Reilinger Wald für die Gemeinde bewirtschaftet, geht von Einnahmen in Höhe von 15.500 Euro und Ausgaben von 30.000 Euro aus. Die geringen Einnahmen führt Oberforstrat Sebastian Eick auf die Folgen des Orkans "Lothar" und des darauf folgenden hohen Anfalls an Borkenkäferholz zurück. Durch das große Angebot sei die Nachfrage nach Kiefernstammholz gering, der Preis habe sich noch immer nicht auf das Niveau der früheren Jahre eingependelt. Nachdem aus diesem Grund der planmäßige Holzeinschlag im Gemeindewald Reilingen zwei Jahre lang zurückgestellt worden sei, müssten vor allem aus Gründen der Waldbestandspflege im kommenden Jahr notwendige Durchforstungsmaßnahmen vorgenommen werden. Betroffen sind die Abteilungen drei und sieben, wo auf einer Fläche von 11 ha rund 600 Festmeter einzuschlagen sind. Als Verkaufserlös sind rund 15.000 Euro zu erwarten. Auf der Ausgabenseite schlagen vor allem die Kosten für die Holzernte (14.000 Euro), die Einrichtung eines historischen Waldlehrpfades (7.000 Euro) und die Forstverwaltungskosten mit 5.000 Euro zu Buche.

Einstimmig fiel hierzu das Ratsvotum aus, zumal der Reilinger Gemeindewald eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung hat und auch eine wichtige Schutzfunktion für die Umwelt darstellt.

Bestattungen weitgehend teilprivatisiert

Durchweg gut sind die Erfahrungen mit der seit 1998 bestehenden Teilprivatisierung des Friedhofwesens. Die Gemeinde Reilingen wird die seitherige Zusammenarbeit mit der Firma Hopf GmbH fortsetzen. Das Unternehmen war günstigste Anbieterin bei einer erneuten Leistungsausschreibung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates wird jedoch die Laufzeit des neu abzuschließenden Vertrages auf zwei Jahre beschränkt.





Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr angepasst

Im Zuge der Umstellung auf den Euro nahm der Gemeinderat gleichzeitig eine Anpassung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vor. Bürgermeister Walter Klein wies darauf hin, dass diese Pauschalen in der Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim grundsätzlich einheitlich festgesetzt seien.
Das nach zehn Jahren erstmals geänderte Kostenverzeichnis nennt für Einsatzkräfte einen Betrag von 25 Euro je Stunde. Dieser Betrag wird bei Unfällen mit Öl oder sonstigen gefährlichen Gütern sowie an oder auf Gewässern auf 30 Euro pro Stunde erhöht. Außerdem müssen bei Einsätzen von über vier Stunden auch die Verpflegungskosten erstattet werden. Die Kosten für Löschfahrzeuge teilen sich zukünftig in Grundkosten (75 Euro) und Betriebskosten (75 Euro) auf, außerdem sind pro gefahrenem Kilometer 1,5 Euro zu bezahlen. Bei kleineren Löschfahrzeugen, sonstigen Einsatzfahrzeugen oder Geräten sind entsprechend geringere Kosten zu ersetzen. Für Veranstaltungen in den Fritz-Mannherz-Hallen, Zirkus- oder Fastnachtsveranstaltungen müssen nach der neuen Satzung 9 Euro pro Person und Stunde für den vorgeschriebenen Feuerwehrsicherheitsdienst berechnet werden.
Bürgermeister Walter Klein machte zugleich deutlich, dass Hilfeleistungen bei Bränden und öffentlichen Notständen als Pflichtaufgaben der Feuerwehr ebenso unentgeltlich bleiben, wie die technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.




Höhere Entschädigungssätze für Angehörige der Gemeindefeuerwehr

Breite Zustimmung am Ratstisch fand auch der Vorschlag der Verwaltung, die Entschädigungssätze für die Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit der Euroumstellung anzuheben. Damit soll der von den Feuerwehrangehörigen zu leistende Dienst an der Allgemeinheit besonders honoriert werden. Mit einem höheren Entschädigungssatz können vor allem die Feuerwehrfrauen und -männer rechnen, die sich über den normalen Dienst hinaus engagieren.
Neben dem Verdienstausfall erhalten die ehrenamtlich tätigen Wehrangehörigen für Auslagen in den ersten drei Stunden 5 Euro, bei mehr als 12 Stunden 20 Euro. Diese Regelung gilt auch für Aus- und Fortbildungslehrgänge. Darüber hinaus erhalten der Kommandant 900 Euro, dessen Stellvertreter 600 Euro, Gerätewart 400 Euro und Jugendwart 250 Euro und der Atemschutzgerätewart 250 Euro zusätzlich als jährlichen Entschädigungssatz.





Höhere Benutzungsgebühren für den Waldfestplatz

Angehoben wurden die seit 18 Jahren unveränderten Benutzungsgebühren für den Waldfestplatz. Demnach sind pro Tag 20 Euro zu bezahlen, zuzüglich 15 Euro für Toilettenkabinen und der gleiche Betrag nochmals für die Abwasserentsorgung. Öffentliche Veranstaltungen Reilinger Vereine, wie auch die Benutzung dieser Einrichtung durch Reilinger Schulen und Kindergärten bleibt gebührenfrei. Berechnet werden muss dagegen bei Vereinen die Inanspruchnahme von Toilettenkabinen und die Abwasserentsorgung. Auf Wunsch des Gemeinderates wurde die zu erbringende Sicherheitsleistung auf 100 Euro verdoppelt.

Auf dem Waldfestplatz finden jährlich etwa acht Vereinsfeste statt. Er ist Austragungsort für etwa 25 private Grillfeste und Geburtstagsfeiern, fünf Grillfeste von Schulklassen bzw. Kindergärten. Im Jahr 2000 sind Ausgaben von etwa 7.500 Mark entstanden. Dem standen Einnahmen von 4.000 Mark gegenüber.





Gebühren für Festplatznutzung geändert

Geändert wurden auch die Benutzungsgebühren für den Festplatz Nachtwaid. Eine Benutzung durch die Reilinger Schule und Vereine bleibt gebührenfrei. Berechnet werden muss lediglich die Bereitstellung von Toiletten.




Neue Richtlinien zur Förderung der Vereine

Mit einer modifizierten Vereinsförderungsrichtlinie wird die kommende Euro-Ära eingeleitet werden. Mit deutlicher Mehrheit sprach sich der Gemeinderat dafür aus, mit der Währungsumstellung auch die örtlichen Vereinsförderungsrichtlinien zu vereinfachen und fortzuschreiben. Neu ist, dass die aktive Jugendarbeit der Vereine in stärkerem Maße als seither honoriert werden soll. So wird der bisherige Zuschuss von 7,50 Mark auf 5,00 Euro für jeden aktiven Jugendlichen erhöht. Außerdem sprach sich das Ratsgremium dafür aus, dass der unterschiedliche Grundbetrag je Vereinsart zukünftig entfallen soll. Demnach richtet sich dieser ab dem 01. Januar 2002 allein nach der Anzahl aller Mitglieder, ohne Unterscheidung in Aktive oder Passive.
"Es ist nicht zu vermeiden, dass einige Vereine zukünftig weniger Fördermittel erhalten als bisher", machte Bürgermeister Walter Klein deutlich, verwies aber zugleich darauf, dass die meisten Vereine mit einer höheren Förderung rechnen können.
Ausgenommen von den allgemeinen Förderrichtlinien bleiben allein die Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz, die Grundbeträge von 1.500 und 400 Euro im Jahr erhalten werden. Zusätzlich wird eine Förderung der Jugendarbeit entsprechend der neuen Richtlinien erfolgen.

Zukünftig erhalten Reilinger Vereine mit weniger als 300 Mitgliedern einen Grundbetrag von 250 Euro im Jahr. Dieser Betrag steigt auf maximal 500 Euro für Vereine mit mehr als 501 Mitglieder. Außerdem werden Vereine mit eigenen Grundstücken oder Sportstätten künftig fünf Cent pro Quadratmeter als Unterhaltungsbetrag erstattet. Bei Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gewährt die Gemeinde einen Baukostenzuschuss von 20 Prozent bis zu einer maximalen Bausumme von 150.000 Euro. Baumaßnahmen bis zu 2.500 Euro werden nicht gefördert. Ausgeschlossen bleiben auch Unterhaltungs- und erbrachte Eigenleistungen. Geld von der Gemeinde gibt es aber auch beim Kauf von Sportgeräten, Musikinstrumenten oder Notensätzen. Sie werden ab 500 Euro Mindestkaufpreis mit 35 Prozent bezuschusst. Die Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro im Jahr.

Freuen dürfen sich auch Vereine, die ein klassisches Jubiläum feiern. Sie erhalten das fünffache der Jubiläumsjahreszahl als Ehrengabe. Alle anderen Jubiläen werden mit 100 Euro eingestuft. Ab dem 100jährigen Jubiläum und auch für alle folgenden klassischen Jubiläen stehen die Fritz-Mannherz-Hallen für einen Festabend kostenlos zur Verfügung.
Gefördert werden aber auch die Fahrtkosten von Vereinsmannschaften zu deutschen und internationalen Meisterschaften (50 Prozent, maximal 500 Euro im Jahr). Für Pkw-Fahrten in die Partnergemeinde Jargeau gewährt die Gemeinde ab vier Personen einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss von 75 Euro, bei Bus- oder Bahnfahrten werden 70 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.

Als "Gegenleistung" für diese Förderungen erwartet die Gemeinde, dass der Verein nicht nur allen Einwohnern offen steht, sondern sich dieser mindestens einmal jährlich der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert. Außerdem erfolgt die Förderung, so Bürgermeister Klein, nur auf Antrag. Dazu berechtigt sind nur örtliche Vereine, die ins Vereinsregister beim Amtsgericht Schwetzingen als "e.V." eingetragen sind. Lediglich bei Vereinen und Organisationen, die seither schon gefördert wurden, wird diese Voraussetzung entfallen.
Keine Förderung erhalten Parteien sowie Vereine und Vereinigungen mit politsicher Zielrichtung. Ebenso ausgeschlossen sind Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind. Die Kosten für die Vereinsförderung schätzt Bürgermeister Walter Klein für das kommende Jahr auf rund 26.000 Euro (52.000 Mark). Der seitherige Aufwand lag deutlich darunter, bei lediglich 44.000 Mark.

Als gelungen bezeichnete SPD-Sprecher Karl Bickle die Neufassung der Förderrichtlinien. Der um acht Prozent höher ausfallende Förderbetrag für die örtlichen Vereine sei immens. Hervorzuheben sei auch die besondere Honorierung der Jugendarbeit. Unterstützen würde man auch eine zusätzliche Förderung des Vogel- und Tierparks.
Auch der Bürgermeister sprach von einem anerkennenswerten Engagement des Vereins der Vogelfreunde, dessen Förderbetrag sich nach den neuen Richtlinien erfreulicherweise verdoppeln werde.

Eine absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, erklärte FWV-Sprecher Friedrich Feth. Mit der jetzt vorgenommenen Anpassung der Förderrichtlinien und einem Schwerpunkt auf der Jugendförderung, sei man auf dem richtigen Weg. Feth sprach sich dafür aus, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen. Die Sonderregelungen für Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz werde man mittragen.

Mit der neuen Bemessungsgrundlage habe es jeder Verein selber in der Hand, ob er durch Mitgliederzuwachs einen höheren Förderbetrag erhalte, meinte Sprecher Klaus Benetti für die CDU. Fraktionsmitglied Ute Hoffmann wollte dagegen einem völlig neuen Förderkonzept den Vorzug gegeben, das auch eine verbesserte Förderung der konfessionellen Jugendorganisationen KJG und CVJM einschließt.

BLR-Sprecher Karl Dagenbach hatte ebenfalls Bedenken, ob nicht die Jugendförderung, Verein der Vogelfreunde wie auch Freunde Reilinger Geschichte zu kurz kommen. Angeregt wurde, die Höhe des Förderbetrages am Umfang des örtlichen Engagements der Vereine zu orientieren.

Die Änderungsvorschläge blieben letztlich unberücksichtigt. Die Vereinsförderungsrichtlinien wurden mit Stimmenmehrheit bei zwei Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, angenommen.




Weiterer Gebäudeabbruch

Beschlossen hat der Gemeinderat, sämtliche Gebäude des früheren Raiffeisenmarktes in der Schulstraße 4 abzubrechen, um die im Bebauungsplan vorgesehenen Veränderungen realisieren zu können. Die Maßnahme ist Bestandteil der mit Jahresablauf 2002 endenden Ortskernsanierung. An selbiger Stelle soll eine Zufahrtsstraße gebaut und öffentliche Stellflächen angelegt werden.






Abgasabsauganlage für das Feuerwehrgerätehaus

Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für die Einsatzkräfte der Feuerwehr soll die Fahrzeughalle des Gerätehauses mit einer Abgasabsauganlage ausgestattet werden. An der öffentlichen Ausschreibung hatten sich fünf Anbieter beteiligt. Als preisgünstigster Anbieter erhielt ein Unternehmen aus Dortmund den Zuschlag. Der Einbau wird 26.723 Euro kosten. Daneben werden noch rund 2.500 Euro für die notwendigen Anschlüsse zur Elektro- und Druckluftversorgung notwendig.





Denkmalgeschütztes Gebäude wird saniert

Dacheindeckung, Holzkonstruktion und Fachwerkgiebel des unter Denkmalschutz stehenden Nebengebäudes zum Dorfgemeinschaftshaus Hauptstr. 1 sind dringend renovierungsbedürftig. Die auszuführenden Arbeiten waren öffentlich ausgeschrieben worden. Unter sieben interessierten Unternehmen entschied sich der Gemeinderat für den preisgünstigsten Anbieter, einer Firma aus Möckmühl. Der Kostenaufwand liegt bei rund 52.000 Mark.





Nichtöffentlich entschieden

In der zurückliegenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober war die Entwicklung der Personalkosten der Gemeindeverwaltung im Jahr 2002 Beratungsgegenstand. Beschäftigt hat sich das Ratsgremium mit der möglichen Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes. Der Bürgermeister erwartet bis zum Frühjahr 2002 positive Ergebnisse. Auf der Suche nach einer verträglichen Kompromisslösung ist man immer noch bei der Brunnengestaltung Hauptstraße 112.





Anfragen der Sitzungsbesucher

Ein Sitzungsbesucher beklagte den Missbrauch der öffentlichen Grünanlagen entlang der Haydnallee als Abfallentsorgungsfläche. Angeregt wurde zudem, die Ausstattung einer Spielplatzanlage insbesondere für Kleinkinder zu verbessern. Angesprochen wurden schließlich die Probleme der Handballer mit dem glatten Fußboden der Fritz-Mannherz-Sporthalle.





Anfragen aus dem Gemeinderat

Eine Anfrage der Freien Wählervereinigung galt einem Bericht der Bürgerliste in der Tageszeitung vom 30. Oktober. Demnach sei die Hundesteuer auf Anregung der Freien Wähler kräftig angehoben worden. Der Bürgermeister stellte hierzu klar, dass die beschlossene Anhebung des Steuersatzes auf eine Verwaltungsinitiative und keinesfalls auf einen FWV-Antrag zurückzuführen sei. Er appellierte in diesem Zusammenhang an den Gemeinderat, korrekt und wahrheitsgemäß zu informieren.

Weitere Meinungsäußerungen beschäftigten sich mit der Frage, ob Unterlagen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen (Bürgerliste). Der CDU bestätigte der Bürgermeister, keine Anfrage der Schausteller wegen einer Kerweeröffnung erhalten zu haben. Nach der Strahlenbelastung innerörtlicher Funkantennen erkundigte sich die SPD und die F.D.P. interessierte sich für das Bauvorhaben auf einem Grundstück der Sauerbruchstraße.