Technischer Ausschuss

Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 24.01.2008
Östlicher Gemarkungsteil lärmbelastet

Hohe Lärmimmissionen stellen nicht nur eine Belästigung dar, welche die Lebensqualität der Betroffenen mindern; sie können auch gesundheitliche Risiken zur Folge haben. Aus diesem Grund hat die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erlassen, deren Vorgaben mittlerweile im Bundesimmissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurden. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Lärmbelästigung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und bislang ruhige Gebiete von einer künftigen „Verlärmung“ zu schützen.

Das Land Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich die anzutreffenden Lärmbelastungen u.a. entlang von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr erfasst und auch für den Reilinger Gemarkungsbereich kartiert. Nach den dem Technischen Ausschuss vorgestellten Unterlagen finden sich die belasteten Bereiche insbesondere im östlichen Gemarkungsteil. Die höchste Lärmbelastung besteht am Sandweg und auf dem Herrenbuckel. Tagsüber werden hier Werte von 55 bis 60 dB(A) gemessen. Identische Belastungswerte gibt es auch bei der Ortsrandstraße „Am Kraichbach“. Mit 60 bis 65 dB(A) sind die Außenbereichsgrundstücke Herrenbuckel Nr. 3 und 4 sogar noch höher belastet. Nachts liegen die Werte dort bei 50 bis 55 dB(A).

Handlungsbedarf gibt es für die Gemeinde Reilingen derzeit noch nicht. Ein Lärmaktionsplan muss nur im Bereich von Lärmschwerpunkten (mehr als 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) aufgestellt werden. Auch Einzelfallplanungen kommen nicht in Betracht, zumal derartige Aktionspläne wegen des doch erheblichen Aufwands erst bei etwa 30 bis 50 Betroffenen notwendig werden.

Die der Gemeinde überlassenen digitalen Kartierungsunterlagen mit dem verzeichneten Lärm an Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Mio. Kfz/Jahr außerhalb der Ballungsräume sind im Rathaus, Ordnungsamt (Zi. 207) zur Einsicht ausgelegt.

Keine öffentlichen Belange berührt

Lediglich zwei Bauvorhaben beschäftigten den Technischen Ausschuss im öffentlichen Sitzungsteil. Zum einen handelte es sich um ein privilegiertes Vorhaben am Sandweg 2. Die Erweiterung des Unterstellplatzes für Landmaschinen fand die Zustimmung des beschließenden Gremiums. Auch ein Befreiungsantrag für ein gewerbliches Bauvorhaben in der Carl-Bosch-Straße 13 erhielt das gewünschte positive Einvernehmen. Die dortige Baugrenze kann überbaut und damit von den Feststetzungen des Bebauungsplans geringfügig abgewichen werden.