Aus dem Rathaus

Änderungen beim Rauchverbot


Durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Nichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg ergeben sich folgende Änderungen:

In Gaststätten bis 75 qm Gastfläche, ohne abgetrennten Nebenraum, kann der Betreiber das Rauchen erlauben. Allerdings darf er keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Die Gaststätte muss am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte, zu der Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sein.

In Diskotheken, zu denen ausschließlich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr Zutritt erhalten, kann in einem Nebenraum ohne Tanzfläche das Rauchen erlaubt werden.

Diese Änderungen gelten bis zu einer Neuregelung, die das Land Baden-Württemberg bis zum 31. Dezember 2009 zu treffen hat.
( 11.08.2008 - 08:48)

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