Umwelt

Mit Tonerkartuschen richtig umgehen

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Bei sachgemäßem Umgang mit Druckern, Fax- und Kopiergeräten ist keine gesundheitliche Gefährdung der Benutzerinnen und Benutzer durch Tonerstaub zu befürchten.
Werden moderne Laserdrucker, Fax- und Kopiergeräte regelmäßig gewartet und ordnungsgemäß behandelt, gelangen nur minimale Mengen an Tonerstaub in die Umgebung. Wichtig ist, dass Tonerkartuschen komplett ausgewechselt und nur in Fachbetrieben wiederbefüllt werden.
Die Hersteller von Laserdruckern und Kopierern mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nehmen leere Kartuschen zurück, ebenso die Anbieter von wiederbefüllbaren Toner-Kartuschen mit dem "Blauen Engel".

In Deutschland werden gegenwärtig etwa 30 Millionen PCs und fast ebenso viele Drucker benutzt - in Wirtschaft und Verwaltungen, in Schulen und Forschungseinrichtungen sowie in Haushalten.
Allein im Jahr 2000 wurden mehr als 6 Millionen Stück verkauft. Laserdrucker mit Tonerkartuschen werden wegen der meist höheren Druckgeschwindigkeit und der guten Druckqualität geschätzt.
Ist die Druckkapazität ausgeschöpft, muss der verbrauchte Toner ersetzt werden. Dazu bieten Hersteller und qualifizierte Recyclingunternehmen komplette Tonerkartuschen zum Austausch oder Recyclingprogramme an.

Mehrfach wurde in den Medien von einer Gesundheitsgefährdung durch Tonerstaub berichtet. Eine eventuelle Gefährdung ist nur gegeben, wenn tatsächlich Tonerstaub frei wird.
Tonerstaub sollte nicht eingeatmet werden, da er - ebenso wie andere Feinstäube - als möglicherweise gesundheitsschädlich gilt.

Bei sachgemäßem Umgang mit Druckern und Kopiergeräten ist normalerweise keine Gefährdung der Benutzer zu befürchten. Geräte, die das Umweltzeichen "Blauer Engel" tragen, müssen zudem strenge Kriterien hinsichtlich der Freisetzung von Staubpartikeln erfüllen.

Ein Forschungsprojekt im Auftrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft am Institut für Arbeitssicherheit (BIA) hat kürzlich gezeigt, dass die während des Betriebs freigesetzten Papier- und Tonerstaubmengen in der Regel zu vernachlässigen sind, wenn die Geräte vorschriftsmäßig behandelt und regelmäßig gewartet werden.
Näheres dazu gibt es auf der Internet-Seite des BIA unter http://www.bia.de.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, beim Umgang mit Tonerkartuschen folgende fünf Tipps zu beachten:

1. Leere Tonerkartuschen sollten komplett ausgewechselt und keinesfalls von Laien, sondern nur in ausgewiesenen Fachbetrieben wiederbefüllt werden.

2. Bei aufgearbeiteten Tonerkartuschen ist es empfehlenswert, künftig solche zu benutzen, die der neuen Norm DIN 33870 vom Januar 2001 entsprechen.

3. Sollte durch Defekte oder unsachgemäßen Umgang Tonerpulver verschüttet werden, sollte es umgehend mit einem feuchten Tuch aufgenommen und nicht aufgewirbelt werden.

4. Tonerkartuschen dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden und sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

5. Die Hinweise der Hersteller in den Produktunterlagen bezüglich der Aufstellung und Wartung der Geräte und des Umgangs mit den Tonerbehältern sind zu beachten.
( 22.03.2003 - 17:45)

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