Aus dem Rathaus

Mikrozensus, die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, startet wieder im Januar 2009

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Am 5. Januar 2009 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2009. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich rund 45 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt. Zusammen mit dem Mikrozensus wird in allen auskunftspflichtigen Haushalten auch die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.

Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, dass mit dem Mikrozensus zuverlässige und aktuelle statistische Informationen bereitgestellt werden können.

Der Mikrozensus wird als so genannte unterjährige Erhebung durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 45 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 865 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Vorteile dieses unterjährigen Erhebungskonzeptes liegen in der höheren Aktualität und Qualität der Ergebnisse, die als Quartals- und als Jahresdurchschnittsergebnis vorliegen werden und sowohl saisonale Spitzen als auch flexible Arbeitsverhältnisse abbilden können.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer (auch Erhebungsbeauftragte genannt), die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit dieser Ankündigung zudem auch Informationsmaterial über die Erhebung. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt und erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung.

Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber daher die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.

Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine unverzichtbare und aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung.

Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht und stehen jedermann zur Verfügung. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus sind auch per Internet unter http://www.statistik-bw.de abrufbar.
( 29.12.2008 - 09:37)

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