Aus dem Rathaus

Zugang zum Standesamt bald auch über das Internet
Zugang zum Standesamt bald auch über das Internet

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Am 1. Januar 2009 tritt ein neues Personenstandsgesetz in Kraft. Es sieht eine Änderung des Speichermediums für die Personenstandsbeurkundungen vor. Die beim Standesamt Reilingen seit 1870 in Büchern gebundenen Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträge werden durch elektronisch geführte und inhaltlich gestraffte Personenstandsregister abgelöst. Die anstehenden Änderungen betreffen sowohl die Beurkundungsprozesse im Standesamt als auch dessen gesamtes Mitteilungswesen an andere Behörden. Schließlich erwartet den Bürger den Zugang zum Standesamt über das Internet.

Mit der Personenstandsrechtsreform ist auch das Ende der Familienbücher besiegelt . "Das Familienbuch gibt es seit dem 1. Januar 1958 als 4. Personenstandsbuch", erläutert Standesbeamtin Ute Heger. Es wird beim jeweiligen Wohnortstandesamt der Eheleute geführt und der Bürger kann dort jederzeit Auszüge oder beglaubigte Abschriften aus diesem Familienbuch erhalten. Dies erleichtert ihm die Beschaffung der im täglichen Leben erforderlichen Personenstandsurkunden.

Ab 2009 werden diese Familienbücher nunmehr als Heiratseintrag fortgeführt und befinden sich damit für immer beim Eheschließungsstandesamt. Derzeit ist das Reilinger Standesamt bereits damit beschäftigt, die vorliegenden Familienbücher an die jeweiligen Heiratsstandesämter zu übersenden.

Auszüge und beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch können demnach nur noch bis Ende des Jahres 2008 ausgestellt werden. Mit dem Jahr 2009 werden aus den Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, nur noch so genannte Eheurkunden ausgestellt. Diese haben einen deutlich geringeren Informationsgehalt. Insbesondere die seither im Familienbuch eingetragenen gemeinsamen Kinder sind darin nicht mehr aufgeführt.

Foto: Gemeinde
( 02.01.2008 - 08:05)

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