Aus dem Rathaus

Änderungen beim Fahrerlaubnisrecht noch nicht wirksam


Änderungen beim Fahrerlaubnisrecht noch nicht wirksam

Der Tagespresse konnten Sie bereits entnehmen, dass die Landesregierung am Dienstag, 23. Oktober 2007 beschlossen hat, den Entwurf der Landesverordnung zur Einführung des begleitenden Fahrens in Baden-Württemberg zur Anhörung freizugeben. Nach Anhörung der Verbände wird der Ministerrat gesondert über den Verordnungserlass entscheiden. Dies wird voraussichtlich Ende November sein. Mit einem Inkrafttreten dieser Regelung ist frühestens zum 01. Januar 2008 zu rechnen. Im Interesse einer effektiven und bürgerorientierten Bearbeitung kann dennoch schon heute bei der Gemeindeverwaltung der „Führerschein mit 17“ beantragt werden. Der Beginn der praktischen Ausbildung und das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung sind erst nach dem Inkrafttreten möglich, da erst dann die Herabsetzung des Mindestalters auf 17 Jahre wirksam wird. Gegebenenfalls kann lediglich bereits vor Inkrafttreten mit dem Theorieunterricht begonnen werden.

( 05.11.2007 - 11:16)

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