Umwelt

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

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Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden.

Dies wird im Rhein-Neckar-Kreis bereits seit Jahren durch die 14-tägliche Elektrogeräte- und Schrottsammlung auf Abruf praktiziert. Diese Sammlungen der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH werden auch in Zukunft weiter durchgeführt werden. Die Termine zu den Sammlungen findet man im Serviceheft jeder Gemeinde oder im Internet unter www.avr-rnk.de. Die Anmeldung kann per Entsorgungskarte aus dem Serviceheft, im Internet oder telefonisch unter 07261/931-310 erfolgen.

Zusätzlich richtet die AVR ab dem 24. März 2006 für alle Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis eine Sammelstelle beim Abfallentsorgungszentrum in Wiesloch, in den Bruchwiesen 8, ein. Dort können alte Elektrogeräte während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr kostenlos abgegeben werden.

Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Das Symbol weist daraufhin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Ein wesentliches Kernstück des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Vorgabe, gefährliche Substanzen aus den Geräten herauszufiltern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bereits die gesonderte Erfassung von Geräten mit schadstoffhaltigen Batterien und Akkumulatoren führt dazu, dass die Umwelt erheblich von unkontrolliert freigesetzten Schwermetallen entlastet wird.
Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, d.h. recycelt werden.

Durch die getrennte Erfassung der Elektrogeräte helfen alle Verbraucher in doppelter Weise, die Umwelt zu entlasten: Zum einen werden Ressourcen eingespart, zum anderen wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern.

Die Geschäftsführer der AVR, Alfred Ehrhard und Siegfried Rehberger, appellieren daher an die Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis, die Angebote der getrennten Erfassung von Elektronik-Altgeräten weiterhin zu nutzen und so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
( 19.12.2005 - 11:52)

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