Aus dem Rathaus

Geflügelaufstallungsverordnung bis 28. Februar 2007 verlängert


In einer Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises die eigentlich bis 15. August geltende Vorschriften zur Freilandhaltung von Hausgeflügel aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis 28. Februar 2007 verlängert.
Danach kann das Veterinäramt nach Einzelantrag die Freilandhaltung genehmigen, wenn sie sich nicht in einem Radius von 500 m zu Rhein und Neckar, einem Feuchtbiotop oder See befindet. Damit soll dem Risiko einer Infektion von Hausgeflügel, wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, diverse andere Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse durch wild lebende Wasservögel entgegengewirkt werden, die als Virusreservoir für die Einschleppung und Übertragung der aviären Influenzaviren verantwortlich sind.

Freilandhaltungen sind danach weiter dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Enten und Gänse sind räumlich getrennt von anderem Hausgeflügel zu halten. Die für sie stichprobenweise bisher monatlich vorgesehene virologische Untersuchung über Kloaken- oder Rachentupfer wird aber auf drei Monate verlängert.
( 31.07.2006 - 13:07)

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