Aus dem Rathaus

Befreiung von den Rundfunkgebühren


Vorbehaltlich seiner Ratifizierung bestimmt der achte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, dass die Rundfunkgebührenbefreiung ab 01. April 2005 nicht mehr den Sozialämtern, sondern der jeweiligen Landesrundfunkanstalt obliegt. Die Landesrundfunkanstalten haben die GEZ mit der Abwicklung der Gebührenbefreiung beauftragt.

Die Änderung bedeutet, dass das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit seinen Außenstellen für eine Gebührenbefreiung nicht mehr zuständig ist.

Die GEZ hat zwischenzeitlich schon von der Rundfunkgebühr befreite Bürger darüber informiert, dass sich die Zuständigkeit ab 01. April 2005 ändern wird.
Auch bei den Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung sind einige Änderungen eingetreten. Über die Änderungen gibt das Sozialamt der Gemeinde Reilingen gerne Auskunft. Entsprechend neue Antragsvordrucke erhalten Sie im Rathaus Zimmer 109.
Speziell im Zeitraum der Einführung des neuen Verfahrens stehen für Rückfragen folgende Service-Rufnummern der GEZ zur Verfügung.
Tel. 0180/5791010, Mo-Do 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
( 18.03.2005 - 11:54)

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