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Polizei warnt vor Nutzung von Mini-Motorrädern

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Besonders im Internet boomt der Markt für so genannte Pocket-Bikes, jene Mini-Motorräder, die optisch richtig was hermachen und vor allem bis zu 100 Stundenkilometer schnell sind.

Nur selten und wenn überhaupt, dann nur im Kleingedruckten, wird aber in den Angeboten darauf hingewiesen, dass die Zweiräder nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. "Und dazu zählen auch Parkplätze von Einkaufszentren - auch am Wochenende, wenn der Markt geschlossen ist. Das Gleiche gilt für Wald- oder Forstwege, Parkhäuser, Tankestellengelände und in der Regel auch Schulhöfe", machte Erster Polizeihauptkommissar Hubert Böllinger gestern klar. Nur im absolut privaten Bereich, also auf dem eigenen Anwesen, könnten die Vehikel benutzt werden.

Anlass für die Information des hiesigen Revierleiters waren zwei beschlagnahmte Pocket-Bikes, mit denen zwei Heranwachsende im Alter von 13 und 14 Jahre dieser Tage auf dem Parkplatz von Möbel Walther herumgedüst sind und von einer Streife erwischt worden waren. Die Miniatur-Motorräder wurden beschlagnahmt und nun vermessen, um festzustellen, wie schnell sie sind und welche Fahrerlaubnis eigentlich nötig wäre. Danach richtet sich wohl auch das Strafmaß. Übrigens wird auch der Vater eines der Jungen wegen Beihilfe angezeigt, weil er die zwei Buben zu dem Parkplatz gefahren hatte.

Der Leiter des Schwetzinger Polizeireviers Hubert Böllinger macht noch einmal deutlich klar, dass für die Pocket-Bikes aus Verkehrssicherheitsgründen und auch aufgrund der derzeitigen Rechtslage keine Betriebserlaubnisse erteilt und folglich auch keine amtlichen Kennzeichen zugewiesen werden: "Das ist undenkbar, dass so etwas zulässig ist." Es mangle an vorgeschriebener Ausrüstung (zum Beispiel Beleuchtung) und die Bremsleistungen seien nach Information des Reviersleiters oft mangelhaft. Er warnt ausdrücklich: "Das ist ein ganz gefährliches Spielzeug." Zwar sei im Bereich Schwetzingen noch kein Schadensfall bekannt geworden, aber Böllinger empfiehlt den Eltern, in diesem Fall den Wünschen ihrer Sprösslinge nicht zu entsprechen.

Um dies zu unterstreichen, machte er nochmals auf die Rechtsfolgen aufmerksam: So sei in der Regel ein Zweiradführerschein erforderlich. Wer den nicht hat, werde wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" angezeigt und bekomme eventuell später beim Erlangen des regulären Führerscheins Probleme.

Nicht außer Acht zu lassen ist zudem, dass bei uns für Kraftfahrzeuge Versicherungsschutz Pflicht ist. "Da dieser nicht besteht, wird dies ebenfalls angezeigt", sagt Hubert Böllinger. Alle im Zusammenhang mit dem illegalen Fahren verursachten Sach- oder Personenschäden müssen aus dem Privatvermögen selbst getragen werden. Zu prüfen und gegebenenfalls anzuzeigen sei auch ein Verstoß gegen die Kraftfahrzeug-Steuerpflicht. Schließlich führe die Beschlagnahme der Bikes und die Begutachtung durch einen Sachverständigen leicht zu Kosten von mehreren Hundert Euro - zahlen müsse der Betroffene oder der Erziehungsberechtigte.

Und ganz besonders zu berücksichtigen sei die Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen. Schließlich seien die Pocket-Bikes meist bis zu 60 Studenkilometer schnell, manchmal sogar noch schneller.
Andreas Lin aus SZ
( 10.10.2005 - 13:53)

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