Aus dem Rathaus

Hunde-Hinterlassenschaften entsorgen

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In regelmäßigen Abständen erreichen die Verwaltung immer wieder Beschwerden über Hundehinterlassenschaften, die auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten und Hofeinfahrten abgelagert werden.

Dies lässt den Schluss zu, dass die Regelungen der örtlichen Polizeiverordnung offensichtlich noch nicht jedem Hundehalter geläufig sind, oder aber diese Vorgaben bewusst missachtet werden.

In der Polizei- und Umweltverordnung sind klare Regelungen enthalten, denen unbedingt mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Demnach ist der Halter oder Führer eines Hundes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Die Verwaltung hat im gesamten Ortsbereich diverse Sammelstellen für Hunde-Hinterlassenschaften eingerichtet, wo Sie auch entsprechende Sammelbeutel kostenlos entnehmen können.

Erneuern wollen wir bei dieser Gelegenheit auch unseren Hinweis auf die seit dem Frühjahr 1999 bestehende Leinenpflicht im Innerortsbereich. Sie findet immer noch zu wenig Beachtung. Im übrigen dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wir würden uns freuen, wenn mit einem tadellosen Verhalten ein problemloses Miteinander von Hundliebhabern und Bürgern ohne Hundehaltung weiter gefördert wird.
( 30.01.2006 - 14:32)

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