Aus dem Rathaus

Landeswohnraumförderungsprogramm 2005

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Das Innenministerium hat am 07. April im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2005 veröffentlicht.

Schwerpunkte sind

· Unterstützung von Haushalten mit mindestens zwei Kindern in den Verdichtungsräumen sowie landesweit von Haushalten mit mindestens drei Kindern beim Erwerb von neuem Wohneigentum,
· Unterstützung von Haushalten mit mindestens zwei Kindern landesweit beim Erwerb von gebrauchtem Wohneigentum,
· Verbesserung der Wohnungsversorgung von Seniorinnen und Senioren, schwerbehinderten Menschen sowie sozialer Randgruppen,
· Förderung von neuem Mietwohnraum in den Verdichtungsräumen und in spezifischen Einzelfällen,
· Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand.

Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift wurde das Förderprogramm 2005 gestartet.

Das Sonderprogramm „1000 Häuser für Familien“ wird weitergeführt, bis die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind. Es ist von der L-Bank nicht geplant, dieses Sonderprogramm danach fortzuführen.

Individuelle Fragen zum Inhalt der Förderrichtlinien beantwortet Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung, Zimmer 206, Tel. 952-206, das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt – Referat Wohnraumförderung, Tel. 06221/522-1284 oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Tel. 01801/150-333.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
( 18.04.2005 - 14:07)

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