Umwelt

Neue Kessel braucht das Land

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In Deutschland wird fast 50 Prozent der benötigten Heizenergie eines Jahres zwischen Dezember und Februar verbraucht. Zwei Verordnungen des Bundes sollen den Energieverbrauch und den Kohlendioxidausstoß verringern. Dadurch steht in Baden?Württemberg jede dritte Heizanlage auf dem Prüfstand.

Die Bundesregierung macht Ernst mit dem Energiesparen. Die im Februar 2002 in Kraft getretene "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden", kurz Energieeinsparverordnung (EnEV) legt einen Standard fest, der deutlich über den bisherigen Anforderungen liegt. Das Anforderungsniveau hat sich um 20 bis 30 Prozent verschärft. Was das in Zahlen bedeutet, ist aber schwer festzumachen. Das Neue an der EnEV ist, dass ein neu zu errichtendes Gebäude in seiner Gesamtheit betrachtet wird. Bisher waren die Anforderungen an die Gebäudehülle und an die Anlagentechnik strikt getrennt, dies kommt nun in den Berechnungen zusammen. Denn in der EnEV wurden Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung zusammengeführt.

Ein angehender Bauherr etwa, der mit einem energetisch eher ungünstigen Glaspalast liebäugelt, muss die Energieverluste über die großen Fensterflächen mit einer umso besseren Heizungsanlage ausgleichen. Nun müssen Architekt und Heizungsbauer von Anfang an miteinander planen und eine Energiebilanz erarbeiten.

Für den Altbau bestehen - bis auf wenige Nachrüstverpflichtungen - keine Anforderungen, solange man nichts an der Gebäudehülle verändert. Die Nachrüstverpflichtungen betreffen vor Oktober 1978 eingebaute Heizkessel, ungedämmte Rohrleitungen sowie in bestimmten Fällen oberste Geschossdecken. Wenn also ein Hausbesitzer mit einer Anlage heizt, die vor 25 Jahren eingebaut wurde, muss er diese bis zum Jahresende 2006 durch Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte ersetzt haben. Außer, er hat in diese nach dem 1. Januar 1996 einen neuen Brenner eingebaut. Dann läuft seine Frist erst 2008 ab.
Wer aber sein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst nutzt, ist von der EnEV ausgenommen. Die Verordnung greift nur dann, wenn der Eigentümer umbaut oder saniert, etwa den Putz erneuert oder die Fenster austauscht, beziehungsweise, wenn das Haus den Besitzer wechselt.

Der Hintergedanke der EnEV ist klar: Wenn schon sanieren, dann energetisch richtig. Allein den Heizkessel auszutauschen und dann womöglich drei Jahre später das Gebäude zu dämmen, ist nicht sehr sinnvoll. Am besten ist es, über einen Energieberater eine Energiediagnose erstellen lassen. Den Hauptanteil dieses "EnergieSparChecks" von 100 Euro übernimmt das Land Baden-Württemberg. Der Eigentümer selbst muss 75 Euro berappen, jede weitere Wohneinheit - das Maximum sind acht Wohneinheiten - kostet 25 Euro. Der beurkundete Check wird als Gutachten für Sanierungsfördermittel anerkannt. Zudem liefert der zwei- bis dreistündige EnergieSparCheck beim Hausverkauf und -kauf ein Zeugnis darüber, welche Kosten im Energiebereich noch auf den Käufer zukommen. Schließlich muss der neue Besitzer laut EnEV innerhalb von zwei Jahren den Heizkessel austauschen, falls dieser vor 1978 eingebaut wurde oder die Grenzwerte der Bundesimmissions-Schutzverordnung nicht einhälten.

Neue Modelle nutzen die Energie zu fast 100 Prozent. Im Schnitt spart der Verbraucher zwischen 25 und 30 Prozent Brennstoff ein. Eine neue Heizung für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus kostet im Durchschnitt zwischen 6 000 und 8 000 Euro.

Fördermöglichkeiten beim Heizungsumbau

Zuschussprogramme:

1. Energiesparberatung vor Ort:
Untersuchung von Wärmeschutz, Wärmeerzeugung, Wasserbereitung, Nutzung erneuerbarer Energien. Schriftlicher Beratungsbericht; Zuschuss ist abhängig von der Größe des untersuchten Objekts. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Tel. 06196/908-402 oder -403, http://www.bafa.de.
2. Energie-Spar-Check: Handwerkliche Energiediagnose, Zuschusshöhe pauschal 100 Euro. Energieberater des Handwerks, Ansprechpartner bei Handwerkskammer Mannheim (Tel. 0621/18002-0) oder Gemeindeverwaltung (Tel. 952-207), http://www.energiesparcheck.de

Darlehensprogramme:

1. Energieeinsparprogramm Altbau:
L-Bank Infohotline 0721/150-1040.
Antragsberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen, die an ihren Häusern mit einer selbst genutzten Wohnung, Energiesparmaßnahmen von min. 7500 Euro durchführe. Zinsverbilligtes Energiespardarlehen bis zu 15.000 Euro pro Wohnung, min. jedoch 7500 Euro CO²-Ergänzungsdarlehen zur Restfinanzierung des Investitionsbetrages. http://www.l-bank.de
2. KfW-CO²-Minderungsprogramm:
Antragsberechtigt: Investitionsmaßnahmen für Energiesparmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden.
Höhe: bis 100 % des Investitionsbetrages, max. fünf Mio. Euro. http://www.kfw.de
3. KfW-CO²-Gebäudesanierungsprogramm:
Antragsberechtigt: Investitionsmaßnahmen für Energiesparmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden.
Höhe: bis 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z.B. , max. fünf Mio. Euro. http://www.kfw.de
4. KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm:
Antragsberechtigt: Investitionsmaßanhmen für Energiesparmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden.
Höhe: bis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 250 Euro / qm Wohnfläche. http://www.kfw.de

Die EnBW unterstützt die Heizungsumstellung auf Erdgas bis 30.04.2004, Tel. 0711/128-1577. http://www.enbw.de
( 29.03.2004 - 14:56)

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