Ortsgeschichte

"Baugesuch Ludwig Becht"

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Fortsetzung

Wer kann den Widerspruch verstehen, in den sich der Gemeinderat selbst gebracht hatte? Am 8. Juli 1904 lehnte der Gemeinderat geschlossen ein Baugesuch des Metzgers und Wirtes des Gasthauses "Zum Pfälzer Hof", Ludwig Becht, ab, da dieser einen Neubau erstellen wollte, welcher die geplante Verbindung der neuen "Friedhofstraße" zur Ziegelgasse für immer verhindert hätte. Diesem Ablehnungsschreiben war noch hinzugefügt, dass der Gemeinderat keine Einwände erheben würde, wenn Becht seinen Neubau in der BaufIucht der neuen Friedhofstraße erstellen würde und damit die gepIante Verbindung zur Ziegelgasse nicht behindere. Die Einmündung selbst könnte dann allerdings nur durch Geländeankauf der Gemeinde bei Besitzer Becht verwirklicht werden. Kurze Zeit nach dem Ablehnungsbescheid erhielt Becht ein weiteres Schreiben, in dem zur großen Verwunderung aller Beteiligten alle Bemühungen der Gemeinde eine Einmündung der neuen Friedhofstraße in die Ziegelgasse zu schaffen, samt und sonders verworfen wurden. Mehrere Gründe wurden für diese neuerdings ablehnende Haltung in dieser Sache angeführt. Doch die Hauptfrage war: Wollte man die Möglichkeit, die Ziegelgasse in der Mitte ihrer Länge mit der Kirchen -und Hockenheimerstraße zu verbinden , für immer verpassen, oder die günstige Gelegenheit hierzu nutzen? Dennoch - die Verhandlungen gingen weiter und waren letztendlich von Erfolg gekrönt .

Nr 87
Geschehen zu Reilingen, den 10.Februar 1905; vor dem Gemeinderat Punkt 1

Der Bürgermeister teilt mit, daß Ludwig B e c h t, Metzger und Wirt hier nach Protokoll vom 10. Februar 1905 sich bereit erklärt habe, das zur Straßeneröffnung bei seinem Anwesen notwendige Gelände unter der Bedingung an die Gemeinde Reilingen abzutreten, wenn er als Entschädigung den Betrag von 2.600 Mark, sage: Zweitausendsechshunde t Mark und von dem dort liegenden Gemeindegelände so viel Quadratmeter erhalte, bis der Betrag von - Vierhundert - den Quadratmeter zu 1 Mark 40 Pf. berechnet, erzielt ist. Becht ist auch bereit, damit der Nachbar Johann Mathäus Sturm hier, durch die neue Straße keine Unannehmlichkeit erleidet, die gegen diese vorhandene Scheidemauer stehen zu lassen.

Beschluß:
1. Der Ankauf der zur Straßeneröffnung bei dem Anwesen des Ludwig B e c h t von hier erforderlichen Gelände zum Betrag von 2.600 Mark, sage: Zweitausendsechshundert Mark in bar, und gegen Abtretung von soviel Quadratmeter von dem daselbst liegenden Gemeindegelände bis der Betrag, sage: - Vierhundert - Mark den Quadratmeter zu 1 Mark 40 Pfennig berechnet, erzielt ist, wird beschlossen.
2. Einholung der Zustimmung des Bürgerausschusses.
Beurkundet: Bürgermeister Müller
die Räte: Ritzhaupt, Läuser, Kneis, Eichhorn, Zahn krank, Römpert abwesend

Eine ziemlich undurchsichtige Angelegenheit hatte noch ein gutes Ende gefunden.
Friedrich Kief
( 25.09.2006 - 07:59)

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