Aus dem Rathaus

Land gewährt Unwetterhilfen


Nach dem Ministerratsbeschluss gewährt das Land Baden-Württemberg nach bestimmten Kriterien Unwetterhilfen auch für Schäden wegen des Starkregens am 30. Mai 2008. Als wesentliche Kriterien für die Vergabe von Unwetterhilfen an Betroffene gelten:

• Der zu Grunde zu legende Schaden ist glaubhaft zu machen.
• Versicherbare Schäden bleiben außer Betracht.
• Für die Bewilligung einer Zuwendung gelten folgende Einkommensgrenzen:
Ledige: 20.000 Euro, Verheiratete: 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzüglich Kinderzuschläge in Höhe von 3.000 Euro je Kind, für das ein Kinderfreibetrag gewährt ist. Maßgebend ist der jüngste Steuerbescheid.
• Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Zuwendungen gewährt werden bei Schäden bis 10.000 Euro von 30 % und über 10.000 Euro von 20 % des Schadensbetrages. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Einzelfall begrenzt.

Der Rhein-Neckar-Kreis hat zwischenzeitlich Gelder erhalten, die nach diesen Kriterien ausgezahlt werden. Anträge können direkt an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz, Trajanstr. 66, 68526 Ladenburg, Tel. 06203 - 9306 7766, gestellt werden. Anträge sollen noch im August 2008 gestellt werden.
( 25.08.2008 - 10:38)

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