Aus der Geschäftswelt

Pflichtangaben auf Rechnungen ab 1.1.2004


Zum 1. Januar 2004 traten zahlreiche neue Anforderungen an die Erstellung einer Rechnung in Kraft. Sie sind für jedes Handwerksunternehmen zwingende Voraussetzung für die künftige Anerkennung des Vorsteuerabzugs durch die Finanzverwaltung!

Alle Unternehmen des Handwerks müssen diesen neuen Anforderungen Rechnung tragen, ansonsten droht ihren Kunden die Versagung der Vorsteuervergütung durch das Finanzamt.

Vor diesem Hintergrund stellt die Handwerkskammer Mannheim die erst in diesen Tagen endgültig verabschiedeten Neuregelungen in einem umfangreichen Informations-Flyer zur Verfügung, der auch ein praktisches Rechenbeispiel enthält. Er ist bei der Handwerkskammer Mannheim, Postfach 68058 Mannheim, Tel. 0621/18002-105, Fax: 0621/18002-152, Email: dueck@hwk-mannheim.de, erhältlich.
( 16.02.2004 - 14:17)

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