Umwelt

EU-Gipfel beschließt Klimaschutzziele

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Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bei der Ratssitzung unter deutscher Präsidentschaft am 09. März 2007 verbindliche Vorgaben zur Reduktion der CO2-Emissionen beschlossen. Der Ratsbeschluss sieht eine Reduktion der Treibhausgase bis 2020 um 30 % gegenüber dem Basisjahr 1990 vor.

Die EU geht diese Verpflichtung unter der Voraussetzung ein, dass andere Industrieländer vergleichbare Anstrengungen unternehmen und auch Schwellenländer einen Beitrag leisten, der ihren Möglichkeiten entspricht. Diese Vorgaben will die EU bei den Verhandlungen für ein internationales Klimaschutzregime nach 2012 durchsetzen.

Unabhängig von Verpflichtungen durch Drittstaaten hat sich die EU unilateral verpflichtet, den Treibhausgasausstoß um 20 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll bis 2020 die Energieeffizienz der EU um 20 % gesteigert werden. Weiterhin soll der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % gesteigert werden.

Auch hat der Europäische Rat beschlossen, den Anteil der Biokraftstoffe auf 10 % des gesamten Benzin- und Dieselverbrauchs zu erhöhen. Damit der Klimaschutz ein volkswirtschaftlicher Erfolg wird, hat der Rat die Kommission beauftragt, im Rahmen der Lissabonstrategie eine integrierte Strategie zur Förderung von Öko-Innovationen bis Anfang 2008 vorzulegen.
Hinsichtlich der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele tritt der Deutsche Städte- und Gemeindebund weiterhin für eine Orientierung an den jeweiligen CO2-Einsparpotentialen ein. Angesichts des Anteils der Kraftwerke, die fossile Energieträger nutzen, von rund 40 % des deutschen Gesamtausstoßes ist die Förderung erneuerbarer Energieträger zu begrüßen, zumal die dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und unter Nutzung der Kraftwärmekopplung insbesondere in Stadtwerken zum Einsatz kommt. Auch der Luftverkehr ist ins Zentrum der Klimaschutzdebatte gerückt. Er trägt mit rund 3 % zum weltweiten CO2-Ausstoß bei. Aufgrund des direkten Eintrags in die Stratosphäre geht das Umweltbundesamt jedoch von einem Beitrag des Flugverkehrs zum weltweiten Treibhauseffekt von bis zu 9 % aus. Zu berücksichtigen sind auch die überproportionale Zahl von Flugbewegungen über dem Gebiet der EU (rund 40 % des globalen Flugverkehrs) sowie die hohen Zuwachsraten (Verdopplung bis 2020). Um die externen Kosten des Flugverkehrs in die Flugpreise zu integrieren, sind auf EU-Ebene eine Kerosinbesteuerung, nach Emissionen abgestufte Landegebühren sowie eine Einbeziehung des Flugverkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten in der Diskussion.

Angesichts der prominenten Stellung von Glühbirnen in der Klimaschutzdebatte ist darauf hinzuweisen, dass der Anteil der elektrischen Beleuchtung am Energieverbrauch in Privathaushalten bei 1,5 % liegt. In absoluten Zahlen ergibt sich immer noch ein beeindruckendes Einsparpotenzial, jedoch besteht bereits ein marktwirtschaftlicher Anreiz zum Umstieg auf Energiesparlampen. Dahingegen machen die Erwärmung von Wohnräumen und Wasser 90 % des privaten Energieverbrauchs aus. Zudem stellen die zum Energiesparen erforderlichen Investitionen neben Privathaushalten auch Kommunen vor Probleme. Insofern ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau als ein Beispiel für konstruktiven Klimaschutz hervorzuheben."
( 07.05.2007 - 11:23)

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