Ortsgeschichte

Gemeinderatssplitter

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Geschehen zu Reilingen, den 2 . April 1904 vor dem Gemeinderath
Punkt 13
Der Bürgermeister teilt mit, daß durch den starken Fuhrwerksverkehr die Verbreiterung der beiden Brücken beim Gasthause zum LÖWEN nothwendig geworden sei und beantragt Beschlußfassung.

Beschluß:
1. Schreiben an Großh. Wasser- und Straßeninspektion Heidelberg, unter Stellung des erforderlichen Antrages.
Beurkundet: BM Müller, Räte: Ritzhaupt, Römpert, Lauser, Joh.Müller, Weißbrodt, eine Stelle unbesetzt.

Anmerkung
Zur damaligen Zeit floß der Kraichbach noch unmittelbar am Gasthaus zum Löwen vorbei und ebenso auf der anderen Straßenseite neben dem ehemaligen alten Wohnhaus der Famlie Bräuninger, das heute nicht mehr existiert. Etwa 100 Meter von der Landstraße bachabwärts vereinigte sich der Kraichbach mit dem Kerrgraben (Kaltbach), von dieser Stelle an fließen die beiden vereinigten Bäche als Kraichbach weiter. Dieses, von der Landstraße nach Walldorf und den beiden Bächen gebildete dreieckige Land nannte man „Insel“. Somit gab es damals auf eine kurze Wegstrecke der Landstraße zwei Brücken unter gleichen Verkehrsbedingungen.
Mit dem Beschluß des Reilinger Gemeinderates, die Verbreiterung der beiden Brücken betreffend, war lediglich der erste Schritt getan. Der schriftlichen Unterrichtung der Großherzoglichen Wasser und Straßeninspektion folgte noch ein förmlicher Antrag auf Verbreiterung. Erst dann begann der dortige Expertenapparat zu rotieren mit der Überprüfung des Reilinger Antrages, der Vermessung, der Finanzierung, und der technischen Vorbereitung einer solchen Verbreiterung. Dies bedeutete: über das ob, über das wie und über das wann entschied das in Heidelberg ansässige Großherzogliche Amt.


Nr. 66
Geschehen zu Reilingen, den 29. Juli 1904; vor dem Gemeinderath

Punkt 2
Der Bürgermeister teilt mit, daß die Hebamme Krämer in der Zeit vom 15. bis 27. August 1904 an einem Hebammenfortbildungskurs teilzunehmen habe, und ist der Bürgermeister der Ansicht der Hebamme als Entschädigung für Taschengeld und Beschaffung von einem Waschkleid und zwei Schürzen den Betrag von zusammen 12 Mark - sage zwölf Mark - zu bewilligen und beantragt Beschlußfassung.

Beschluß:
1. Wird nach Antrag beschlossen und der Betrag von 12 Mark, sage -Zwölf Mark- bewilligt.
2. Weisung an die Gemeindekasse hier
Beurkundet: BM Müller, Räte: Ritzhaupt, Römpert, Lauser, Joh. Müller, Weißbrodt, eine Stelle unbesetzt.

Anmerkung:
Auch die Hebammen der früheren Zeiten mußten ihr Wissen und ihre Fertigkeiten stets erneuern und verbessern. Eine bereits schon im Dienst befindliche Hebamme mußte sich von zeit zu Zeit solche Neuerungen in Fortbildungskursen aneignen. Dafür bekam sie einen angemessenen Geldbetrag als Taschengeld aus der Gemeindekasse. Der Zeitpunkt eines Fortbildungskurses wurde der Hebamme vom Großh. Bezirksamt mitgeteilt und die Teilnahme daran war Pflicht.


Nr 49
Geschehen zu Reilingen, den 31. Dezember 1903; vor dem Gemeinderath

Punkt 3
Der Bürgermeister trägt vor, daß die Schuldienerin mit ihrem Ehemann die Feuerung in ihrem ganzen Umfange in sämtlichen Schullocalen, sowie für den Industrieschulsaal und für den Flickkursus des Frauenvereins besorge und auch die Reinigung des Schulhofes und die Straßen beim Schulhause reinigen müsse. und daß deshalb die genannten um Gehaltserhöhung nachgesucht hätten. Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass hierfür der Betrag von 500 Mark gerechtfertigt sei.

Beschluß:
1. Wird abschlägig beschieden.
2. Nachricht den Büchner-Eheleuten
Beurkundet: BM Müller, Räte; Ritzhaupt, Römpert, Lauser, Joh. Müller, Mich. Weißbrodt, Gemeinderat Kammer krank.
( 07.03.2005 - 14:54)

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