Aus dem Rathaus

Lohnsteuerkarten 2004 zurückgeben

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Alle für das Kalenderjahr 2004 ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach § 41 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2004 dem Finanzamt zu übergeben. Dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer

· die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,
· deren Lohnsteuerkarten – aus welchen Gründen auch immer – 2004 ohne Eintragung geblieben sind,
· die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Die Lohnsteuerkarten/-belege 2004 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus.

Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind. Auch dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 2004 der Ermittlung des dem Land Baden-Württemberg zustehenden Zerlegungsanteils an der Lohnsteuer.

Dies gilt nicht, wenn der Arbeitsgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2004 per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt. Enthält die Lohnsteuerkarte von einem früheren Arbeitsgeber (bei einem Arbeitsplatzwechsel im Jahr 2004) eine Lohnsteuerbescheinigung (manuell oder durch Aufkleber), ist diese gleichfalls dem Finanzamt zu übergeben.


Ihr Bürgermeisteramt ist gerne bereit, Ihre Lohnsteuerkarte an das Finanzamt weiterzuleiten, wenn Sie diese im Rathaus, Zimmer 108 abgeben oder einfach in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Persönliche Nachteile ergeben sich durch die Rückgabe der Lohnsteuerkarte an das Finanzamt nicht.
( 24.01.2005 - 15:02)

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