Ortsgeschichte

Protokollsplitter - Elfte Fortsetzung

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Nr. 114
Geschehen zu Reilingen, den 13.0ktober 1905; vor dem Gemeinderath
Punkt 3
Der Bürgermeister legt das Schreiben des Bürgermeisters Wipfinger aus Schwetzingen vom 5. Oktober 1905, Feier des 80. Geburtstages und der Goldenen Hochzeit Sr. Königlichen Hoheit des Großherzoges im Jahre 1906 betreffend, zur Kenntnisnahme und Beschlußfassung vor.

Beschluß:
1. An der in Aussicht genommenen Jubiläumsgabe beteiligt sich die hiesige Gemeinde mit 1 Mark 50 Pfennig pro 100 Einwohner.
2. Schreiben an den Bürgermeister Wipfinger in Schwetzingen.

Beurkundet: Bürgermeister Müller, die Räte: Ritzhaupt, Römpert, Läuser, Kneis, Eichhorn, Adolph, Ratschreiber Simshäuser.

Anmerkungen zum Protokoll. Nr. 114-
Im gleichen Jahr und Monat den achtzigsten Geburtstag zu feiern und auch noch Jubiläums-Bräutigam seiner eigenen Goldenen Hochzeit zu sein, ist schon eine bemerkenswerte Sache, doch keineswegs einmalig. Einmalig dürfte nur sein, daß es sich im vorliegenden Falle um den achtzigsten Geburtstag des Großherzoges Friedrich I. von Baden und der Goldenen Hochzeit mit seiner Gemahlin Prinzessin Luise von Preußen handelte. Somit war aber klar, daß die beiden höchst privaten Anlässe nicht als solche vorüber konnten, sondern öffentliche und reprä6entative Glückwunsch- Veranstaltungen mit sich bringen würden.
Und schließlich wollte auch das Volk einem beliebtem Ehepaar und einem hochverehrten Altersjubilar gratulieren und den Beiden ihre Verehrung demonstrieren. Diesem löblichen Vorsatz galt die rechtzeitige Besorgung eines geeigneten Geschenkes für beide Jubilare.


Nr. 122
Geschehen zu Reilingen, den 4. Januar 1906; vor dem Gemeinderath
Punkt 1

Vorlage der Verfügung des Großh. Bezirksamtes Schwetzingen vom 28. Dezember 1905, Nr. 36247 die Feier der Kirchweihen betreffend zur Kenntnisnahme und Beschlußfassung. Nach der genannten Verfügung ist angestrebt eine Zusammenlegung der Kirchweihfeiern auf möglichst wenige Sonntage zu erzielen um etwa Mißstände zu begegnen welche aus den bisherigen überaus vielen Feiern im Bezirk für das sittliche und wirtschaftliche Wohl der hiesigen Bevölkerung entstehen könnten.

Beschluß:
1. Auf eine Verlegung des hiesigen Kirchweihfestes kann mit Bezug auf die Benachteiligung der hiesigen Geschäftsleute und weil die land wirtschaftliche Bevölkerung am dritten Sonntag im Oktober mit der Besorgung der landwirtschaftlichen Arbeiten noch bedeutend im Rückstande sind, nicht eingegangen werden.
2. Bericht an Großh. Bezirksamt Schwetzingen.

Beurkundet: Bürgermeister Müller, die Räte: Ritzhaupt, Römpert, Läuser, Kneis, Eichhorn. Adolph, Ratschreiber Simshäuser

Anmerkung zum Protokoll Nr. 122
Es ist wirklich sehr fraglich, ob die vom Großh. Bezirksamt Schwetzingen angeführte Begründung, die Kirchweihtage in dieser Region auf höchstens 2 oder 3 Sonntage zusammenzulegen, um die Sittlichkeit und den damaligen Wohlstand zumindest in diesem Amtsbezirk zu wahren, notwendig gewesen wäre. Dem gegenüber wäre zu vermuten, daß man unter dem Deckmantel dieser Begründung den Versuch starten wollte, dem einen oder anderen Dorf/Städtchen einen kalendarisch günstigeren Kirchweih-Sonntag zu sichern. Doch damit hätte man unter den Gemeinden nur Unfrieden gestiftet. Keine Gemeinde hat immer ein gutes Kirchweihwetter, und keine Gemeinde leidet unter stetig schlechtem Kirchweihwetter. Also war es richtig, daß unsere Gemeindeväter auch damals nichts von einer Veränderung wissen wollten.

Friedrich Kief
( 27.03.2006 - 14:34)

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