Aus dem Rathaus

Landeswohnraumförderungsprogramm 2004


Das Wirtschaftsministerium hat am 08. April im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2004 veröffentlicht. Schwerpunkte sind

· Unterstützung von Haushalten mit zwei Kindern in den Verdichtungsräumen sowie landesweit von Haushalten mit mindestens drei Kindern beim Erwerb von Eigentum,
· Verbesserung der Wohnungsversorgung von Seniorinnen und Senioren, schwerbehinderten Menschen sowie sozialer Randgruppen,
· Förderung von neuen Mietwohnungen in den Verdichtungsräumen und in spezifischen Einzelfällen,
· Förderung von Maßnahmen im Mietwohnungsbestand.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der diesjährige Förderrahmen durch drastische Mittelkürzung stark reduziert wurde und bei Zielgruppen bzw. der Zahl der zu fördernden Wohnungseinheiten deutliche Abstriche erkennbar sind. Individuelle Fragen zum Inhalt der Förderrichtlinien beantwortet Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung, Zimmer 206, Tel. 952-206, das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt - Referat Wohnraumförderung, Tel. 06221/522-1284 oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Tel. 01801/150-333.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
( 19.04.2004 - 14:50)

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