Aus dem Rathaus

Landeswohnraumförderungsprogramm 2006


Das Innenministerium hat am 30. Dezember 2005 im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 veröffentlicht.

Schwerpunkte sind:
• Unterstützung von Haushalten mit mindestens zwei Kindern in den Verdichtungsräumen sowie landesweit von Haushalten mit mindestens drei Kindern beim Bau und Ersterwerb von neuem Wohneigentum,

• Unterstützung von Haushalten mit mindestens einem Kind in den Verdichtungsräumen und landesweit mit mindestens zwei Kindern beim Erwerb von bestehendem Wohneigentum,

• Verbesserung der Wohnungsversorgung von Seniorinnen und Senioren, schwer behinderten Menschen sowie Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung,

• Förderung von neuem Mietwohnraum in den Verdichtungsräumen und spezifischen Einzelfällen,

• Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand,

• Schaffung von barrierefreiem Wohnraum.

Mit der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift wurde das Förderprogramm 2006 gestartet.

Individuelle Fragen zum Inhalt der Förderrichtlinien beantwortet Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung, Zimmer 212 (Telefon 952-213), das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Baurechtsamt – Referat Wohnraumförderung, Tel. 06221/522-1284 oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Tel. 01801/150-333.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
( 30.12.2005 - 10:59)

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