Umwelt

Erneuerbare-Wärme-Gesetz dient Klimaschutz

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Baden - Württemberg setzt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Zeichen für den Klimaschutz. Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Wenn sie ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen zehn Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden. Zur Wahl stehen dabei folgende Lösungen: Entscheidet man sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Man benötigt 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche.

Heizungen, die auf erneuerbare Energien setzen, sind Pelletkessel und Scheitholzkessel. Mit ihnen wird die Quote sogar überschritten. Die Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit sie eine Jahresarbeitszahl größer als 3,5 erreicht. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Wärme aus Nah- und Fernwärme, unter bestimmten Voraussetzungen aus Kraft-Wärme-Kopplung oder durch die Beimischung von zehn Prozent Biogas oder Bioöl zum konventionellen Brennstoff, erfüllen ebenfalls die Anforderungen.

Als Alternative kann man Dach oder Fassade so dämmen, dass die gültigen Anforderungen für Sanierungen um 30 Prozent unterschritten werden. Bei einer Komplettsanierung richten sich die Anforderungen nach dem Baualter des Hauses.

Mehr zum Thema
http://www.energiesparfoerderung-bw.de
http://www.zukunftaltbau.de
( 15.12.2008 - 14:08)

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