Aus dem Rathaus

Gründliche Inspektion reduziert Unfallgefahr
Regelmäßige Kontrollen durch Bauhofmitarbeiter

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Kinder sollen sich auf Spielplätzen austoben können. Allerdings dürfen von Klettergerüsten, Schaukeln und Rutschbahnen keine Gefahren ausgehen, die womöglich zu schweren Verletzungen führen können. Nach der mehrmonatigen Winterpause ist gerade auf den Spielplätzen deutlich erkennbar, dass die Witterung dem Material der Spielplätze und den Spielflächen erheblich zugesetzt hat.
Zum Start in die neue Saison untersuchen geschulte Mitarbeiter des Bauhofes den Zustand der Reilinger Anlagen. Dabei werden strenge Maßstäbe angelegt.

Typische Merkmale sind verschmutzte und mit Gras verwachsene Sandflächen und Gehwege, morsches und verwittertes Holz, rostige Metallteile. Als Betreiber öffentlicher Spielflächen ist die Gemeinde verpflichtet, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und unverzüglich für die notwendige Sicherheit auf den Spielplätzen zu sorgen.

Zu schaffen macht immer wieder der anzutreffende Vandalismus, der in unterschiedlichsten Formen zum Ausdruck kommt. "Mutwillig zerstörte Spielgeräte, beschädigte Bänke, herausgerissene Papierkörbe, abgeknickte Jungbäume, Schmierereien und Grafities bis hin zur illegalen Müllentsorgung sind leider an der Tagesordnung", beklagt Bauhofleiter Ludwig Anweiler. "Die Randalierer halten meine Leute permanent auf Trab". Pro Woche sammeln sie dort rund 2 Kubikmeter Abfall ein. Die Entsorgungskosten liegen bei rund 100 Euro.

Jährlich werden komplett 30 Tonnen Spielsand ersetzt. Dies ist nicht zuletzt wegen des Fehlverhaltens einiger Hundehalter erforderlich,da auch die Spielplätze als Hunde WC missbraucht werden.

"Durch regelmäßige Kontrollen sind wir ständig darum bemüht, die öffentlichen Anlagen in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten", versichert Ludwig Anweiler. Damit der Spielplatzaufenthalt für die Kleinen ein wirklich ungefährliches Abenteuer wird, sind aber auch die Eltern gefordert. Für Jungen und Mädchen bis zu drei Jahren gilt die elterliche Aufsichtspflicht in besonderem Maße, so der Hinweis des kommunalen Ordnungsamtes.
( 15.04.2008 - 08:37)

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