Aus dem Rathaus

Hundesteuer für das Jahr 2007

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Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2007 tragen das Datum 10.01.2007 und werden ab diesem Tag durch Gemeindebedienstete zugestellt. Die Hundesteuer beträgt 60,-- € für den Ersthund, für jeden weiteren Hund 120,-- €. Für einen Hundezwinger bis zu 5 Hunden werden 180,-- € erhoben. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weiteren Hunden um 180,-- €. Fällig wird die Hundesteuer am 15.2.2007. Soweit kein Bankabbuchungsauftrag vorliegt, bitten wir Sie, die Steuer zum Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde bei der Volksbank Bezirk Schwetzingen Nr. 8110000, BLZ 67091300 oder der Sparkasse Hockenheim Nr. 6300016, BLZ 67051203 zu überweisen.

Die Steuerpflicht entsteht, wenn der Hund drei Monate alt wird mit Beginn des dann folgenden Monats. Wenn Sie einen Hund haben, der bis jetzt noch nicht angemeldet ist, bitten wir Sie um Anmeldung bis spätestens 13. Januar 2007 im Rathaus, Rechnungsamt, Zimmer 105.

Weiterhin sollten Sie uns schnellstmöglich mitteilen, wenn

• Ihr Hund während des Jahres drei Monate alt wird,
• Sie während des Jahres einen über drei Monate alten Hund neu halten (hier ist dann die Angabe des bisherigen Hundehalters notwendig)
• Sie aus unserer Gemeinde wegziehen oder
• Sie die Hundehaltung aufgeben (z.B. Tod Ihres Hundes, Verkauf), wobei wir dann eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt bzw. den Namen und die Adresse des neuen Hundehalters benötigen.

Zur Hundesteuer ist jeder Hund anzumelden, auch wenn dieser seither in einem Tierheim gehalten wurde. Die von manchen Tierheimen getroffene Aussage, dass der von einem Tierheim übernommene Hund ein Jahr steuerfrei sei, ist für die Gemeinde Reilingen nicht zutreffend.

Mit den Hundesteuerbescheiden werden neue Hundesteuermarken ausgegeben, welche wieder für mehrere Jahre Gültigkeit haben. Sie sollten darauf achten, dass die Hundesteuermarke Ihrem Hund am Halsband zu befestigen ist.

Endet eine Hundehaltung, so bitten wir Sie, die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung unbedingt an uns zurückzugeben.
( 22.12.2006 - 08:38)

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