Aus dem Rathaus

Schippen und Streuen

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Bürgerliche Winterpflicht

Damit bei Eis und Schnee der Alltag nicht ins Rutschen kommt, müssen auch die Bürger den Winter wegschippen. Egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter – die Gemeinde nimmt Anlieger in die Räum- und Streupflicht, sobald die ersten Flocken fallen und die Glätte glänzt. Hier die wichtigsten Tipps für den Einsatz vor der Haustür:

- Früh genug aufstehen: Schnee und Eis müssen werktags bis 7.00 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen gönnt die Satzung uns ein Stündchen mehr Schlaf - bis 8.00 Uhr.

- Bis abends um Neun aktiv bleiben: Die Räumpflicht endet um 21.00 Uhr, schneit es zwischendurch, muss nochmal gekehrt oder geschippt werden.

- Abstumpfende Mittel bereitstellen: Granulat oder Split kommen bei Glätte zum Einsatz, damit auf dem Gehweg niemand ausrutscht. Salz nur ausnahmsweise und sparsam verwenden - Umweltschutz.

- Jede Regel hat ihre Ausnahme: Auf eisglatten Treppen, Steigungen oder an Gefällen darf man nachsalzen, höchstens jedoch mit einem Esslöffel pro Quadratmeter.

- Gehwege auf 1,50 Meter Breite räumen, den Schnee nicht auf der Fahrbahn oder am Straßenrand anhäufen, da es sonst dort kein Fortkommen mehr für den Verkehr gibt.

- An die Müllabfuhr denken: Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen schnee- und eisfrei sein.

- Straßenabläufe und Rinnen nicht vergessen: Dort darf der Winter nichts verstopfen, sonst fließt bei Tauwetter das Schmelzwasser nicht ab.

- Wasserhydranten müssen immer frei von Schnee und Eis sein, und auch die Hydrantenschilder sollten gut erkennbar sein. Bei einem eventuell notwendig werdenden Einsatz der Feuerwehr kann so wertvolle Zeit gewonnen werden.

- Streumaterial – Streusand gibt es in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei im Bauhof, jeweils freitags ab 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bringen Sie dazu geeignete Transportbehälter mit.
( 14.11.2005 - 14:34)

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