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„Versicherungslöcher“ bei der Rente drohen: Freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen

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Wer älter als 45 ist, kann nur noch bis zum 31. Dezember 2004 freiwillige Beiträge für nicht anrechenbare Zeiten der Schulausbildung in der Ren-tenversicherung nachzahlen. So können Lücken im Versicherungsverlauf aufgefüllt, die Bewertung verbessert und möglicherweise Rentenansprüche erreicht werden.

Oft bestehen Lücken im Versicherungsverlauf zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, betroffen von dieser Nachzahlung können aber auch diejenigen sein, deren schulische Aus-bildung über die Zeit von acht Jahren hinaus ging. In jedem Fall ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll, so die LVA Baden-Württemberg. Dort kann geklärt werden, wie sich eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auswirkt. Um die spätere Rente zu erhöhen, kann als freiwilliger Beitrag zwischen monatlich mindestens 78 Euro und höchstens 1004,25 Euro gewählt werden.

Wichtig: Nach dem 31. Dezember 2004 können Versicherte über 45 die Nachzahlung nur noch dann beantragen, wenn Sie aus einer Beschäftigung ausscheiden, in der sie entweder versicherungsfrei waren und für die sie nachversichert werden, wie zum Beispiel Beamte, oder wenn sie von der Versicherungspflicht befreit waren.

Weitere Auskünfte gibt es von der LVA Baden-Württemberg in Ihren Regionalzentren und Außenstellen, bei den Versichertenberatern der LVA Baden-Württemberg. Namen und Adressen finden sie im Internet unter http://www.lva-baden-wuerttemberg.de, weitergeleitet werden sie auch über das LVA-Infotelefon unter der Telefon-Nummer 08004636582.
( 08.11.2004 - 13:59)

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