Ortsgeschichte

1895/96: Der Friedhof wird verlegt

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Teil 2: Doch kein "Waldfriedhof"

Weihnachten, Neujahr und das alljährlich am 06. Januar stattfindende Erscheinungsfest, eben die "Feiertage" waren vorüber, und das neue Jahr 1896 hatte seine ersten Tage hinter sich gebracht. Der Alltag in den Fabriken in- und außerhalb des Dorfes, wie auch die damaligen winterlichen Arbeiten in Haus, Hof und Wald nahmen die Reilinger wieder voll in Anspruch (auch die Hausschlachtungen gehörten dazu, wobei niemals ein Haus, sondern meistens ein Schwein geschlachtet wurde). Doch der näherrückende "Waldfriedhof" im Gemeindewald war immer noch ein bedrückendes Thema.

Gewiss, nach heutigen Maßstäben und der gegenwärtigen Mobilität der Einwohnerschaft hätte eine solche Entfernung nichts Beängstigendes mehr. Doch damals waren auch Fahrräder nur erst spärlich vorhanden, und für den rebellischen Unmut gegen dieses Vorhaben kann man auch heute noch Verständnis aufbringen. Und: der einmütige Widerstand gegen diese Planung zeigte dann auch bald Wirkung im positiven Sinne für die Einwohnerschaft. Bemerkens- und lobenswert schnell gaben die Gemeindeväter dem Druck der öffentlichen Meinung nach.

Bereits in der Sitzung am 10. Januar 1896 wurde der Beschluss, den neuen Friedhof im Gemeindewald anzulegen, zurückgenommen. Das Murren und das Grummeln über das "unverständige Gemeindevolk" dürfte diesmal sicherlich auf Seiten des Bürgermeisters und der Räte gewesen sein. Erstaunlich aber auch, dass bereits in derselben Sitzung ein Alternativ-Vorschlag vom Bürgermeister gemacht wurde, der alle vorausgegangenen Zwistigkeiten als unnötig erscheinen ließ. Ja, nach dem heutigen parlamentarischen Verständnis könnte man sogar von einer "konstruktiven Beschluß-Rücknahme" sprechen. Im damaligen Protokoll liest es sich so:

Geschehen zu Reilingen, den 10. Januar 1896 vor dem Gemeinderat
Punkt 2
Vortrag des Bürgermeisters dahin, daß in der Gemeinde wegen der Anlage eines Friedhofes in den Gemeindewald große Bedenken hervorgetreten seien, weil der junge Wald in einigen Jahren auch einen Ertrag abwerfe, der Friedhof im Gemeindewald auch etwas entlegen wäre, und sei er der Ansicht, den Beschluß vom 13. Dez. 1895 bezw. 20. Dez. wegen Anlage des Friedhofes in den Gemeindewald zu widerrufen, und das Grundstück des Herrn Heinrich Zahn vom Wersauerhof am Heidelberger- und Sandweg um -4.000 Mark- zu einem Friedhof zu erwerben. Herr Heinrich Zahn habe sich bereit erklärt, das Grundstück um -4.000 Mark- käuflich an die Gemeinde abzutreten.
Beschlußfassung wird beantragt.

Beschluß:
1. Die Beschlüsse vom 13. Dez. 1895 und 20. Dez. 1895 wegen Anlage des Friedhofes im Gemeindewald werden widerrufen und der Acker des Heinrich Zahn vom Wersauerhof am Heidelbergerweg und Sandweg um -4.000 Mark- zur Anlage eines Friedhofes wird käuflich erworben.
2. Ist zu diesem Beschlusse die Zustimmung des Bürgerausschusses einzuholen.
3. Nachricht dem Herrn Heinrich Zahn vom Wersauerhof

Der 43 Personen zählende Bürgerausschuss hatte nun das letzte Wort - sowohl zum Widerruf seines Beschlusses vom 20. Dez. 1895 wie auch zum vorgesehenen Ankauf des Zahn'schen Grundstückes. Der Bürgerausschuss wurde auf den 31. Januar 1896 einberufen und zur Abstimmung stand die klar und eindeutig formulierte Doppelfrage:
"Ist der Bürgerausschuss damit einverstanden, daß der Beschluß vom 20. Dezember 1895 wegen Anlage eines Friedhofes im Gemeindewald widerrufen wird, und genehmigt der Bürgerausschuss den Ankauf des Ackers des Heinrich Zahn vom Wersauerhof am Heidelberger- und Sandweg, Lagerbuch Nr. 4121 für den Betrag von - Viertausend Mark - zur Anlage eines Friedhofes?"

Alle anwesenden 23 Ausschussmitglieder stimmten mit "Ja".
Allerdings: Bei dieser geringen Beteiligung der Ausschussmitglieder an einer so wichtigen Abstimmung, die nur hauchdünn über der erforderlichen Ausschusshälfte lag, darf schon gefragt werden: Gab es damals noch keine Anwesenheits-Diäten?
Friedrich Kief
( 15.12.2008 - 14:06)

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