Aus dem Rathaus

Alte Führerscheine EU-weit gültig

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Auch wenn innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, müssen alle 25 Mitgliedstaaten nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anerkennen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Immer wieder wurden während der letzten Jahre bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein zu Unrecht beanstandet. Stellenweise mussten sogar Bußgelder bezahlt werden.

Die Europäische Kommission hat die gegenseitige Anerkennung aller in einem Mitgliedsstaat gültig erworbener nationaler Führerscheine vereinbart. Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland bietet die Verbraucherzentrale den Wortlaut der Erklärung in deutscher, dänischer, englischer, finnischer, französischer, italienischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache an. Die Texte können kostenlos im Internet unter http://www.vz-bw.de/anerkennung herunter geladen, in einer der Beratungsstellen kopiert oder als Kopie montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 444 1 (1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz) angefordert werden.
Autofahrer, die durch Italien, Spanien oder Portugal fahren, müssen darauf achten, eine orangefarbene Schutzweste, die der EN 471 entspricht, dabei zu haben. Motorradfahrer sind von dieser Pflicht ausgenommen. Das ohnehin empfehlenswerte Mitführen von Ersatzglühbirnen ist in Slowenien und Spanien Pflicht.
( 02.08.2004 - 12:24)

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