Aus dem Rathaus

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen II“
Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet


Rechtliche Grundlagen

Grundlage zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen waren entsprechende Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch. Im nachfolgend abgebildeten Bereich wurden entsprechende städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt, die durch das Sanierungsverfahren nachhaltig behoben werden sollen. Hierzu stellen Bund, Land und Gemeinde entsprechende Fördermittel bereit, die unter bestimmten Voraussetzungen an sanierungsinteressierte Grundstückseigentümer weitergegeben werden.

Einzelförderungen

Private Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen, soweit sie innerhalb des abgebildeten Sanierungsgebietes liegen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden. Es handelt sich hierbei um “verlorene” Zuschüsse.

Weitere Informationen

In den nächsten Ausgaben der Reilinger Nachrichten werden verschiedene Aspekte der Förderung beschrieben. Einzelgespräche finden regelmäßig im Rahmen von sog. “Sanierungssprechstunden” vor Ort statt. Anmeldungen sind möglich im Bauamt bei Frau Barth (Tel. 952-213).
( 19.02.2007 - 14:15)

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