Aus dem Rathaus |
Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Reilingen II“ |
Rechtliche Grundlagen Grundlage zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen waren entsprechende Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch. Im nachfolgend abgebildeten Bereich wurden entsprechende städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt, die durch das Sanierungsverfahren nachhaltig behoben werden sollen. Hierzu stellen Bund, Land und Gemeinde entsprechende Fördermittel bereit, die unter bestimmten Voraussetzungen an sanierungsinteressierte Grundstückseigentümer weitergegeben werden. Einzelförderungen Private Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen, soweit sie innerhalb des abgebildeten Sanierungsgebietes liegen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden. Es handelt sich hierbei um “verlorene” Zuschüsse. Weitere Informationen In den nächsten Ausgaben der Reilinger Nachrichten werden verschiedene Aspekte der Förderung beschrieben. Einzelgespräche finden regelmäßig im Rahmen von sog. “Sanierungssprechstunden” vor Ort statt. Anmeldungen sind möglich im Bauamt bei Frau Barth (Tel. 952-213). |
( 19.02.2007 - 14:15) |
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