Aus dem Rathaus

Ausnahmsweise: bitte nicht lächeln!

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Zu dem neuen Reisepass mit biometrischen Daten gehören auch neue Anforderungen an die Passbilder. Damit die biometrische Gesichtserkennung funktioniert, muss das Gesicht von vorn, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck auf dem Foto zu sehen sein. Ein breites Lächeln, so sympathisch es wirken mag, kann deshalb nicht akzeptiert werden. Diese Informationen sind in den letzten Tagen an Passbehörden und Vertreter der Fotobranche versandt worden. Die Fotomustertafel und weitere Informationen zum ePass sind auf der Website des Bundesministeriums des Innern unter http://www.bmi.bund.de und http://www.bundesdruckerei.de abrufbar. Damit sind sechs Wochen vor dem Start der neuen Pässe alle notwendigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

Bundesinnenminister Schily: "Der neue ePass erfüllt hohe Sicherheitsstandards gegen Fälschung und Missbrauch. Über die neuen Anforderungen informieren wir in diesen Wochen tausende Sachbearbeiter der Passbehörden, Fotografen und vor allem unsere Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 1. November 2005 einen Reisepass beantragen möchten. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich bei der Beantragung des Neuen Passes nicht viel. Fotografen und Passbehörden wissen, auf was es bei den neuen Bildern ankommt."

Die Bundesrepublik Deutschland führt am 1. November 2005 als erster EU-Mitgliedstaat den elektronischen Reisepass mit Chip ein. Das Bundesministerium des Innern arbeitet hierzu eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundeskriminalamt zusammen. In der ersten Einführungsstufe werden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese biometrischen Merkmale können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden.

Für die erste Stufe der ePass-Einführung treten am 1. November 2005 neue Richtlinien für Passbilder in Kraft, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können. Das Foto für den ePass wird nicht - wie bislang bei Reisepässen üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Damit die für den ePass vorzulegenden Bilder biometrietauglich und international einsetzbar sind, müssen weitere Spezifikationen der Internationalen Standardorganisation (ISO) und der für die Normung von Reisedokumenten zuständigen International Civil Aviation Organization (ICAO) berücksichtigt werden. Sie sind in der neuen Foto-Mustertafel zusammengestellt. Außerdem steht eine Schablone zur Verfügung, mit der die Fotos vermessen werden können. Sowohl die Foto-Mustertafel als auch die Schablone sind seit 1. September 2005 gegen Einsendung eines frankierten und adressierten DIN A4-Rückumschlages (Rückporto 1,44 EUR) bei der Bundesdruckerei GmbH, Stichwort: Foto-Mustertafel & Schablone, Oranienstraße 91, 10958 Berlin kostenfrei erhältlich.

Im Oktober werden die Passbehörden mit Plakaten und Flyern zur Information der Bürgerinnen und Bürger ausgestattet. Mit der Plattform http://www.ePass.de werden dann auch die ePass-Angebote des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammengeführt und erweitert. Das BSI bietet bereits seit dem 1. Juni 2005 einen Bürger-Service zu technischen Fragen zum ePass an: über die E-Mail-Adresse ePass@bsi.bund.de sowie eine ePass-Hotline. Die Hotline ist von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer 01805-274 300 erreichbar (12 ct/min).
( 26.09.2005 - 13:37)

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