Aus dem Rathaus

Wenn der Bewilligungsabschnitt für das Arbeitslosengeld II ausläuft: rechtzeitig Fortzahlungsantrag abgeben

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Arbeitslosengeld II wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit, erfüllt sind. Um die Hilfebedürftigkeit in zeitlich überschaubaren Abständen überprüfen zu können, werden die Leistungen durchschnittlich für sechs Monate bewilligt.

Sechs Wochen vor Ablauf eines Bewilligungsabschnitts für das Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungsbezieher ein Beendigungsschreiben aus Nürnberg, dem ein „Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II“ zusammen mit den Anlagen zur Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung beiliegt.

Über den im Beendigungsschreiben genannten Zeitpunkt hinaus kann das Arbeitslosengeld II nur dann weitergezahlt werden, wenn der Fortzahlungsantrag vorliegt und bewilligt wurde.

Um eine durchgehende Leistungsgewährung zu sichern und Nachteile zu vermeiden, ist es daher wichtig, diesen Antrag inklusive Anlagen so schnell wie möglich einzureichen. Bei einer persönlichen Antragsabgabe können Unklarheiten und Fragen direkt geklärt und zeitaufwändige postalische Korrespondenz vermieden werden.

Wer keinen Fortzahlungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellt, sollte die im Merkblatt 'Grundsicherung für Arbeitsuchende' enthaltenen Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung und zur Weiterführung des Bewerberangebots beachten.

Aktuelle Informationen gibt es auch im Internet unter: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de
( 18.04.2005 - 12:27)

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