Aus dem Rathaus

Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2004 notwendig

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Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz sind die Gemeinden mit 15 v.H. am Aufkommen an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer sowie mit 12 v.H. am Aufkommen aus dem Zinsabschlag (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) beteiligt. Nach 2001 wird für das Kalenderjahr 2004 wieder eine Erhebung für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik durchgeführt. Dabei werden die nicht von den Wohnsitzländern vereinnahmten Lohnsteuerbeträge für die Zerlegung der Lohnsteuer zwischen den Bundesländern ermittelt. Ferner bildet die Lohn- und Einkommensteuerstatistik die Basis für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer.

Erstmals für das Jahr 2004 sind alle Arbeitgeber, die eine maschinelle Lohnabrechnung durchführen, verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In diesen Fällen bekommt der Arbeitnehmer lediglich einen Ausdruck dieser Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerkarte hingegen verbleibt beim Arbeitgeber und wird entweder aufbewahrt oder vernichtet. Auf dem beschriebenen Wege erhält die Finanzverwaltung auch die für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik maßgebenden Daten vollständig und in elektronischer Form zur Auswertung.

Lediglich bei Arbeitgebern ohne maschinelle Lohnabrechnung, die (übergangsweise) noch keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen können, werden entsprechende Lohnsteuerbescheinigungen auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers erteilt und es verbleibt beim bisherigen Verfahren der Rückgabe der Lohnsteuerkarte mit fest verbundener Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer. Für diesen Personenkreis ist es nach wie vor erforderlich, dass die für das Jahr 2004 ausgestellte Lohnsteuerkarte dem Finanzamt zugeleitet wird. Jede Lohnsteuerkarte, die wegen Nichtablieferung bei der Statistik fehlt, bedeutet für die betroffene Kommune einen finanziellen Nachteil.

Bitte geben Sie daher alle von ihrem Arbeitgeber ausgehändigten Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2004 ihrem Finanzamt zurück. Dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die Sie nicht für Ihre Steuererklärung benötigen, oder die wegen zu geringem Arbeitslohn keine Lohnsteuerbeträge oder überhaupt keine Eintragungen enthalten.

Ihr Bürgermeisteramt ist gerne bereit, Ihre Lohnsteuerkarte an das Finanzamt weiterzuleiten, wenn Sie diese im Rathaus, Zimmer 108 abgeben oder einfach in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Persönliche Nachteile ergeben sich durch die Rückgabe der Lohnsteuerkarte an das Finanzamt nicht.
( 30.12.2004 - 12:16)

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