Umwelt

Achtung Geschäftemacher! Energiepass

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht


Sie sprießen wie Pilze aus dem Boden. Sie nennen sich Gebäudeenergieberater oder Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Energieberater des Baufachhandels oder oder oder... Noch weiß keiner wer es dann letztendlich sein wird: unterzeichnungsberechtigt für den Gebäudeenergiepass! Sogar Bauvorlageberechtigte ohne weitere Zusatzausbildung könnten es vielleicht sein?!

Wie wird er aussehen der Gebäudeenergiepass? Welche Form hat er? Welchen Inhalt? Welche Werte müssen erfasst werden? Zwar ist er mittlerweile von der EU vorgeschrieben, aber in Deutschland wird die Gesetzesvorlage dafür erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 erwartet. In der neuen Energieeinsparverordnung soll er verankert werden. Was die Politik dann im Einzelnen entscheidet, kann heute niemand sagen.

Wie so häufig wird eine derartig schwebende Situation von Geschäftemachern ausgenutzt. Deshalb dieser Hinweis: Es ist jetzt lediglich ein Geschäft mit der Angst! Niemand muss zum jetzigen Zeitpunkt so ein Dokument haben oder kaufen. Vielmehr gilt: es darf im Moment niemand davon ausgehen, dass er jetzt überhaupt einen vermeintlichen Gebäudeenergiepass erwerben kann, der nach der Verabschiedung des Gesetzes eine rechtliche Gültigkeit hat.

Selbstverständlich kann jeder Hausbesitzer durchaus nützliche Beratungen und Gutachten zum Energieverbrauch seines Hauses erwerben. Er tut jedoch gut daran, die Weiterbildung und die Unabhängigkeit des Beraters oder Gutachters genauestens zu hinterfragen und wie bereits erwähnt: sich nicht darauf zu verlassen, dass das Dokument, das er erhält einmal eine Rechtsgültigkeit hat.

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH unter http://www.gebaeudeenergiepass.de
( 27.03.2006 - 14:31)

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht

© Gemeinde Reilingen 2006