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Amphetamin unter Rücksitz

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Da hatten die Rauschgiftfahnder- wie schon so oft - das richtige Näschen gehabt. Am 18. Juni dieses Jahres kontrollierten die Zivilbeamten an der Autobahn in Höhe der Gemarkung Reilingen ein Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen - und wurden fündig. Genau 986 Gramm Amphetamin, versteckt unter dem Rücksitz, hatten die beiden Insassen dabei.

Rauschgift aus Holland
Wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mussten sich die beiden türkischen Brüder nun vor dem Amtsgericht Schwetzingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jüngeren vorgeworfen, das Rauschgift in Holland von einem Russen übernommen zu haben, um es im Raum Stuttgart an einen Dealer zu übergeben. Der 25-Jährige hatte allerdings keinen Führerschein gehabt und seinen Bruder gebeten, ihn mit dem Auto nach Süddeutschland zu bringen.

Der 44-Jährige Angeklagte hatte gewusst, dass sein Bruder in dem Fahrzeug Rauschgift versteckt hatte. Den Lohn für die Kurierfahrt in Höhe von 1000 Euro wollten sich die Brüder teilen.

Die Angeklagten, die seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft saßen, räumten vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Eva Lösche den Tatvorwurf im Wesentlichen ein.

Der Auftraggeber sei allerdings kein Russe gewesen, sondern ein Marokkaner mit niederländischem Pass, erläuterte der 25-Jährige die Vorgeschichte der Drogenfahrt. Er habe den Mann beim Fußball kennengelernt und sich aus Geldnot zu dem Kurierdienst nach Deutschland überreden lassen: "Da passiert nichts, ihr könnt nach der Lieferung unbesorgt zurückfahren."

Die Untersuchung des Wirkstoffgehalts des Rauschgifts hatte ergeben, dass das Amphetamin für rund 3600 Konsumeinheiten gereicht hätte. Oberamtsanwalt Walter Zimmer sah den Sachverhalt bestätigt. Die Angeklagten hätten sich gemeinschaftlich der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht.

Brüder gestehen
Für den 25-jährigen "Haupttäter" hielt der Vertreter der Staatsanwaltschaft zwei Jahre und neun Monate Haft für angemessen, weil der Angeklagte aber umfassend gestanden habe und nicht vorbestraft sei, könne das Urteil unter zwei Jahre und drei Monate ausfallen. Der 44-Jährige könne mit zwei Jahren auf Bewährung davonkommen.

Rechtsanwältin Bettina Mernitz wollte das Urteil für ihren Mandanten auf zwei Jahre beschränkt wissen. Der 25-Jährige habe Aufklärungshilfe geleistet und "ausgepackt". Eine Haftstrafe würde ihn "kurz vor dem Ziel abfangen", eine Rückkehr ins bürgerliche Leben bliebe ihm nach dem "einmaligen Ausflug ins Drogenmilieu" dann verwehrt.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Neumann schloss sich seiner Kollegin an: Der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gelte erst recht nicht für seinen Mandanten. Der 44-Jährige habe sich nur der Beihilfe schuldig gemacht, eine Bewährungsstrafe sei deshalb angemessen.

Zwei Jahre auf Bewährung
Das Schöffengericht verhängte schließlich für beide Angeklagte zwei Jahre auf Bewährung. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Richterin Eva Lösche wertete die Geständnisse als strafmildernd. Einerseits sei Amphetamin keine weiche Droge, andererseits sei das Rauschgift zum Glück nicht in den Verkehr gelangt. Außerdem hätten die beiden Männer schon einige Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Volker Widdrat aus SZ
( 17.11.2008 - 12:19)

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